Der Rechtsanwalt Michael Wolski galt bei einer Bank, bei der er für eine Immobilien-Gruppe auftrat, als "schwieriger und fachlich fragwürdiger Verhandlungspartner". Er versuche, sich "durch überteuerte Beratungsleistungen" an dem Immobilien-Unternehmen zu "bereichern", schrieb die Bank in einem internen Vermerk über Wolski, der am Donnerstag im Landgericht Darmstadt gezeigt wurde. Der 61-jährige Rechtsanwalt sitzt dort auf der Anklagebank, weil er Steuern in Höhe von 2,6 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Das Urteil soll im März fallen.
Der Banken-Vermerk widerspreche Wolskis Darstellung, Banken hätten darauf gedrungen, dass er als Geschäftsführer für Immobilien-Gesellschaften des alten Unternehmer-Ehepaars C. bestellt werde. "Bisher spricht nicht sehr viel dafür, dass das der Wahrheit entspricht", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Buss.
Auch ein Bankangestellter, der über Kredite mit Unternehmerin Margit C. und ihrem Rechtsanwalt Wolski verhandelt hatte, bestritt dessen Version. Der Bank sei es nicht um Aktivitäten mit jüngeren Gesellschaftern gegangen, sondern um eine "Strategie des Abverkaufs". Wolskis Tätigkeit habe aus seiner Sicht "eher zu Spannungen geführt".
Mit angeblichem Druck der Banken hatte Wolski begründet, dass er Gesellschafter und potenzieller Alleinerbe von mehreren Immobilien-Gesellschaften geworden war, die Margit C. finanzierte. Bei den Millionen-Summen, die Wolski nicht versteuert haben soll, geht es um Zuwendungen von Margit C. Auch Wolskis Ehefrau Karin, die Richterin am Staatsgerichtshof ist, soll Zuwendungen von Margit C. erhalten und jahrelang keine Steuererklärung abgegeben haben. Gegen Karin Wolski wird nicht ermittelt.
Sein Unverständnis über diese Entscheidung äußerte am Rande der Verhandlung Janusz Pomer, der Schwiegersohn des Unternehmer-Ehepaars C. "Eine Richterin kann sich denken, dass eine Wohnung für eine halbe Million Mark nicht einfach vom Himmel fällt und dass man die vielleicht versteuern muss", sagte Pomer mit Bezug auf eine von Margit C. finanzierte Wohnung auf Mallorca. Ein Frankfurter Notar bestritt vor Gericht Wolskis Darstellung, er habe dazu geraten, den Gesellschaftsvertrag einer gemeinsamen Immobilien-Firma von Margit C. und Michael Wolski so zu formulieren, dass sie im Todesfall gegenseitig ihre Anteile übernehmen.
Wolski hatte behauptet, dass wegen dieser Empfehlung ein früherer Entwurf verworfen worden sei, in dem die jeweiligen Familien als Erben vorgesehen waren. Das Gericht wies mit Hilfe der Computer-"Metadaten" nach, dass eine solche Fassung erst Monate später erstellt worden war - zwei Tage, bevor sie an den Betreuer von Margit C.s krankem Ehemann gesandt wurde.

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