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Polizeichef-Affäre: Bouffier weist Vorwürfe zurück

"Ich habe nicht meinen Parteifreund durchgesetzt", sagt Hessens Innenminister vor dem Untersuchungsausschuss. Langecker sei der beste Bewerber für den Chefposten der Bereitschaftspolizei gewesen. Mit ihm befreundet sei er nicht.

Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Foto: dpa

Wiesbaden. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat vor dem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Polizeichef-Affäre den Vorwurf des Rechtsbruchs zurückgewiesen. "Ich habe nicht meinen Parteifreund durchgesetzt", sagte der Minister am Mittwoch im Wiesbadener Landtag. Er habe sich vielmehr für den besten Bewerber für den Chefposten der hessischen Bereitschaftspolizei entschieden.

Allerdings räumte Bouffier Versäumnisse bei der schriftlichen Dokumentation des zweiten Auswahlverfahrens ein: "Mit mir muss niemand darüber streiten, dass die Dokumentation nicht befriedigend ist", sagte der Minister am Mittwoch im Wiesbadener Landtag. Der Vorwurf des Rechtsbruchs sei unbegründet.

Bouffier betonte, dass er mit dem Präsidenten der Bereitschaftspolizei, Hans Langecker, nicht befreundet sei. Er habe seit vielen Jahren ein "dienstlich gutes Verhältnis" zu ihm, habe ihn aber niemals Zuhause besucht oder umgekehrt. Langecker stammt wie Bouffier aus Gießen und gehört der CDU an.

Der Minister verwies darauf, dass es seiner Kenntnis nach 22 Spitzenpositionen bei der Polizei gebe, davon seien vier Mitglied der CDU. "Allein das zeigt, dass Parteizugehörigkeit nun wirklich kein Thema für mich ist", sagte Bouffier. Entscheidend sei, ob der betreffende Kandidat der bestmögliche für das Amt sei.

Die Opposition wirft Bouffier vor, rechtswidrig seinen Parteifreund zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei gemacht zu haben. Nach dem ersten Auswahlverfahren hatte der unterlegene Bewerber gegen die Personalentscheidung geklagt und vor dem Verwaltungsgerichtshof ein zweites Verfahren durchgesetzt. Dieses hat nach Ansicht der Opposition jedoch nie stattgefunden.

Der erfolglose Kandidat Wolfram Ritter hatte vor dem Ausschuss ausgesagt, er sei nie über ein zweites Verfahren informiert worden. Er habe von der Ernennung seines Mitbewerbers erst erfahren, als dieser bereits die Urkunde erhalten habe.

Dieser Darstellung widersprach der Innenminister. Nach dem Gerichtsurteil habe ein zweites, "internes Verfahren" stattgefunden, auf eine öffentliche Ausschreibung sei verzichtet worden "Wir haben es uns nicht leicht gemacht", sagte Bouffier. Sie hätten sich "zwei oder dreimal" mit den Bewerbungen für den Chefposten beschäftigt.

Der Auswahlprozess sei zu demselben Ergebnis gekommen wie in der ersten Runde: Die Entscheidung sei zugunsten von Langecker ausgefallen. Daraufhin habe er Staatssekretär Boris Rhein gebeten, dem unterlegenen Kandidaten das Ergebnis mitzuteilen. Gemeinsam hätten sie über berufliche Alternativen diskutiert. Ritter sei daraufhin nicht mehr Bewerber für den Chefposten gewesen. "Das war klipp und klar das Ergebnis", sagte der Minister.

Nach der Ernennung des neuen Präsidenten der Bereitschaftspolizei im Juli 2009 sei es für ihn eine "Frage der Höflichkeit" gewesen, Ritter darüber zu informieren. Deshalb habe er ihn um ein Gespräch gebeten. "Ich habe ihm gesagt, dass das Kabinett entschieden hat und Herr Langecker ernannt ist, ganz klar", betonte der Minister. Es wäre auch töricht gewesen, diese Information zu verheimlichen, da die Ernennung kurz darauf im Internet veröffentlicht wurde.

An eine Frist von zwei Wochen zwischen Kabinettsbeschluss und Urkundenverleihung habe er sich nicht gebunden gesehen, da es aus seiner Sicht keine weiteren Bewerber gegeben habe. (ddp/dpa)

Datum:  9 | 6 | 2010
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