Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) sieht keinen Anlass, Konsequenzen aus der harschen Kritik zu ziehen, die der Richter im Darmstädter Wolski-Urteil geäußert hatte. Organisatorisch habe sich in den Finanzbehörden bereits "einiges getan", sagte Weimars Sprecher Michael Scheerer am Montag. So habe man "unabhängig vom Wolski-Prozess die Ausbildung verbessert". Das Thema Steuerstrafrecht habe dort "eine deutlich höhere Bedeutung" erlangt. Nach wie vor sei es aber "kein Prüfungsfach", berichtete Weimars Sprecher.
Der Rechtsanwalt Michael Wolski war am Freitag vom Landgericht Darmstadt wegen Hinterziehung von Schenkungs- und Umsatzsteuern zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen der Hinterziehung von Einkommensteuer war jedoch nicht möglich, weil sein Finanzamt keine strafrechtlichen Ermittlungen angeregt hatte, obwohl Wolski von 1999 bis 2003 keine Steuererklärungen einreichte.
Der Vorsitzende Richter Rainer Buss hatte gesagt, die Finanzbehörden hätten "insgesamt ein unglaubliches Bild" abgegeben. Sie seien "zumindest in die Nähe der Strafvereitelung gekommen". Er beklagte "organisatorische Unzulänglichkeiten", "mangelnde personelle Ausstattung" und Defizite in der Ausbildung der Beamten, die nicht genug über die strafrechtliche Seite lernten. Die Kammer habe damit immer wieder zu tun.
Die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann sagte, die Formulierungen des Richters müssten im Finanzministerium aufhorchen lassen. "Die bislang sehr oberflächliche Befassung von Finanzminister Weimar mit diesem Vorwurf ist ungenügend", sagte Hofmann.
Der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken betonte aus Anlass des Falls Wolski: "In Hessen besteht ein steuerrechtliches Vollzugsdefizit." Dadurch drohe "die Entfaltung korruptionsähnlicher Zustände".

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