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Familienkrieg Wolski: Anwälte halfen beim Fälschen

Frankfurter Notare sollen geholfen haben, einen Toten für lebendig zu erklären: Der Ehemann von Richterin und CDU-Politikerin Wolski soll betrogen haben, um an eine Immobilie zu kommen. Von Pitt von Bebenburg

Begehrt:  Wohnungen an der Croisette in Cannes.
Begehrt: Wohnungen an der Croisette in Cannes.
Foto: afp

Zwei Frankfurter Notare sollen dabei geholfen haben, einen Toten für lebendig zu erklären. Das geht aus Dokumenten hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegen. Der in Wahrheit ein Jahr zuvor verstorbene Frankfurter Immobilien-Kaufmann Ignaz C. sei "selbst aus gesundheitlichen Gründen weder zu einer Reise nach Frankreich noch zur Leistung einer eigenhändigen Unterschrift in der Lage", schrieb Notar H. in einer "Bestätigung" im Dezember 2007.

Sein Kollege N. beglaubigte im gleichen Monat die Unterschrift der Witwe C. unter einer "Vollmacht", die sie tatsächlich unterschrieben hatte. Allerdings wurde in der Vollmacht getrickst: Der Tote wurde darin "Mandant" und "Unterzeichner" genannt. Unterzeichnen konnte er allerdings längst nicht mehr. Ignaz C. war mit 85 Jahren gestorben.

Der Fall Wolski

Die Betrugs-Ermittlungen sind Teil des Familienkriegs, in dem der Rechtsanwalt Michael Wolski eine zentrale Rolle spielt. Die Kinder des verstorbenen Unternehmers Ignaz C. werfen Wolski vor, er habe sich durch seine Beziehung zur Witwe Margit C. einen zweistelligen Millionen-Betrag unter den Nagel gerissen.

Wegen Steuerhinterziehung steht Michael Wolski von Oktober an in Darmstadt vor Gericht. Angeklagt ist er zudem in Frankfurt wegen Parteiverrats. Weitere Ermittlungen laufen wegen des Vorwurfs der Untreue und Geldwäsche.

Ehefrau Karin Wolski, CDU-Politikerin und Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof, hatte wegen der Vorwürfe gegen ihren Mann 2005 auf ihre Kandidatur als Oberbürgermeisterin von Offenbach verzichtet.

Die Dokumente stehen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den Rechtsanwalt Michael Wolski, Ehemann der Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof, Karin Wolski, der in Darmstadt wegen Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Anwalt Wolski und die Witwe C. sollen versucht haben, den Toten auf dem Papier zum Leben zu erwecken, um sich eine Luxuswohnung in Cannes zu sichern und den Söhnen und der Tochter des Herrn C. ihre Erb-Anteile vorzuenthalten.

Dafür hätte die 2,5 Millionen Euro teure 130-Quadratmeter-Wohnung am schicken Boulevard de la Croisette in eine Immobiliengesellschaft überführt werden sollen, sagt Jürgen Fischer, der Anwalt eines Sohns und des Schwiegersohns von Ignaz C. Er hat Anzeige wegen versuchten Betrugs gegen Herrn Wolski und Frau C. erstattet; die Notare will er wegen Beihilfe zum Betrug und Falschbeurkundung belangen.

Das Geschäft war geplatzt, weil der französische Notar, der die Sache regeln sollte, stutzig wurde. In Frankreich wie in Deutschland laufen Verfahren. Die Franzosen haben bereits Zeugen vernommen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat die französischen Kollegen um Rechtshilfe ersucht. "Das Verfahren ist noch offen", sagt Sprecherin Doris Möller-Scheu.

Sie nimmt allerdings Notar N. in Schutz. "Der hat ja nur beurkundet, dass die Unterschrift richtig ist." Es sei "ein Missverständnis" anzunehmen, dass der Notar auch den Inhalt der Urkunde prüfen müsse. Notar N. sieht das ähnlich. "Ich weiß doch nicht, ob einer krank ist, den ich nie gesehen habe", sagte er der Frankfurter Rundschau. Anwalt Fischer ist anderer Auffassung und verweist auf das Beurkundungsgesetz. Dort heißt es, der Notar müsse "prüfen, ob Gründe bestehen, seine Amtstätigkeit zu versagen". Dies treffe hier zu, meint Fischer.

"Kriminelle Absicht"

Notar H. hat weit mehr getan, als eine richtige Unterschrift unter einem falschen Dokument zu beglaubigen. Er hat selbst ein Schriftstück aufgesetzt, in dem er angibt, den alten Herrn C. seit 1990 als Rechtsanwalt beraten zu haben. Insofern darf man annehmen, dass er vom Tod des Mandanten wusste.

Davon allerdings schreibt H. kein Wort. Stattdessen: "Durch seine schwere körperliche Erkrankung konnte er seit etwa 2004 nicht mehr selbst nach Frankreich reisen." Das sei eine "Fälschung mit krimineller Absicht", urteilt Fischer - nur "den Buchstaben nach" träfen die Worte zu. Notar H. ist derzeit nicht zu sprechen.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  17 | 8 | 2009
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