Frankfurt ist spitze - auch im bundesweiten Vergleich der Lärmschutzbereiche an Verkehrsflughäfen. Rund 80 der insgesamt 248 Quadratkilometer großen Stadtfläche liegen in diesem Gebiet, und das ist deutlich mehr als in Düsseldorf mit knapp 50 Quadratkilometer und München mit rund 35 Quadratkilometer.
Nach Angaben des Frankfurter Magistrates leben 85.000 Menschen in diesem Lärmschutzbereich, außerdem liegen 57 Spielplätze, 21 Keingartenanlagen und 17 Bolzplätze und Spielwiesen in einem solchen Gebiet, hinzu kommen 17 Schulen (neun reine Grundschulen, zwei Gesamtschule und andere Schulen). Das geht aus einer Antwort des Frankfurter Magistrates auf eine Anfrage der Flughafenausbaugegner im Römer (FAG) hervor.
"Die Zahlen stimmen in etwa mit dem überein, was wir schon seit Jahren wissen", sagt FAG-Fraktionschef Rainer Rahn, der unterstreicht, dass kein geringer Teil der Stadtfläche in einer Zone liegen, in der künftig kein neuer Bebauungsplan mehr aufgestellt werden darf. Wer neue Wohngebiete fürs Stadtwachstum anlegen will, wird in diesen Gebieten keine Erlaubnis mehr bekommen. Die gravierenden Einschränkungen der Zonen mit Siedlungsbeschränkung sind im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verankert: In den Lärmschutzbereichen mit einem Dauerschallpegel von 60 Dezibel (Tagschutzone 1) und 55 Dezibel (Tagschutzzone 2) dürfen keine Alten- und Erholungsheime, keine Schulen und Kindergärten mehr gebaut werden. Das gilt auch für Wohnungen, die in der Tagschutzzone 1 liegen würden.
Magistrat soll konsequent sein
Bestehende Einrichtungen dürfen weiter betrieben, in gebauten Wohnungen weiter gelebt, aber umgekehrt keine neuen Einrichtungen gebaut werden für FAG-Mann Rahn eine schizophrene Situation. Der FAG-Mann fordert Konsequenz vom Magistrat ein: Wenn er schon für den Ausbau des Flughafens sei, müsse er sich auch Gedanken machen, "wie wir mit den Folgen umgehen".
Der Magistrat hält es nicht für zweckmäßig, "den Siedlungsbeschränkungsbereich als Szenario zur Beurteilung der fluglärmbedingten Belastung der Bevölkerung und der Infrastruktureinrichtungen heranzuziehen". Bei der Siedlungsbeschränkung handele es sich um ein regionalplanerisches Instrument, "das allein der Konfliktbewältigung zwischen dem Flughafenbetrieb einerseits und möglicherweise beabsichtigtem Wohnungsneubau andererseits dient".
Wer in einem Gebiet bauen oder erweitern möchte, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan aufgestellt ist, wird das auch weiter tun dürfen, sagt der Sprecher des Frankfurter Planungsamtes, Mark Gellert.
Das gilt beispielsweise auch für die teils umstrittenene Bebauung im Gebiet "Rund um den Hennigerturm". Für den Westen und Norden des Gebietes liegt seit März 1974 ein Bebauungsplan vor. Eine Bebauung soll deshalb unproblematisch sein. Andernorts hat die Stadt auf das Vorhaben verzichten müssen, neu zu bebauen, etwa am Schafhofweg, in Teilen des Lerchesbergs und am Sachsenhäuser Landwehrweg. Nachbarstädte wie Raunheim fallen zu 100 Prozent oder wie Offenbach zu 75 Prozent der Gesamtfläche unter das Gebot der Siedlungsbeschränkung. Im ganzen Regierungsbezirk Darmstadt haben Städte und Gemeinde auf insgesamt 340 Hektar Fläche verzichten müssen, weil der Fluglärm die 60 Dezibel Grenze erreicht. Das waren rund 29 Prozent der geplanten Zuwachsflächen in Südhessen.
Der Frankfurter Magistrat sieht keine Notwendigkeit, wegen der Größe der Siedlungsbeschränkungszone und der Zahl der betroffenen Menschen mehr für den Schallschutz zu tun. Zwar erkennt er an, dass die fluglärmbedingten Belastungen nach dem Ausbau des Airports steigen werden. Aber eine rechtliche Verpflichtung, "besondere Schallschutzmaßnahmen bei infrastrukturellen Einrichtungen innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereichs zu treffen", bestehe nicht.
Rahn teilt diese Einschätzung nicht: Er sieht die Beteiligten in der Region, auch die Stadt Frankfurt, in der Pflicht, sich mehr für den aktiven Lärmschutz einzusetzen, etwa für veränderte Anflugverfahren, für ein Nachtflugverbot und gegebenfalls für weitere Betriebseinschränkungen.

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