Sechs Nachbarstädte des Frankfurter Flughafens sind mit Anträgen gegen dessen Ausbau beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Die Richter erklärten die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) für zulässig. Der LEP ist Grundlage der Baugenehmigung. Die Änderung weist Vorrangflächen für die Flughafenerweiterung einschließlich der geplanten Nordwestlandebahn aus. Dagegen hatten Offenbach, Rüsselsheim, Neu-Isenburg, Mörfelden-Walldorf, Flörsheim und Bischofsheim Normenkontrollanträge gestellt.
Laut dem am Mittwoch veröffentlichten VGH-Beschluss wurden die Vorranggebiete vom Land in "nicht zu beanstandender Weise" festgelegt. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sei durch die vom Landtag vorgenommenen Änderungen nicht im Kern verletzt worden. Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden seien dadurch "zwar eingeschränkt, aber nicht in rechtlich unzulässiger Weise entzogen" worden.
Die Stadt Offenbach zum Beispiel sieht das anders. Sie hält es für einen erheblichen Mangel, dass der LEP nicht auch die Lärmschutzzonen nach dem Fluglärmschutzgesetz bewertet habe. Offenbach werde durch diese Zonen in seiner Siedlungsentwicklung stark eingeschränkt.
Eine Revision gegen seinen Beschluss hat der VGH nicht zugelassen. Offenbach erwägt jedoch, dagegen Beschwerde zu erheben. Zu entscheiden darüber hätte dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo auch schon das Revisionsverfahren im Streit um die Ausbaugenehmigung des Flughafens anhängig ist. (frs/mu)

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