Das Frankfurter Landgericht hat die vermögende Witwe Margit C. am Mittwoch in einem Urteil für erbunwürdig erklärt. Das erfuhr die Frankfurter Rundschau aus Prozesskreisen.
Geklagt hatte einer der beiden Söhne des verstorbenen Ehemannes der Margit C. Der Klage des Sohnes folgte das Gericht. "Damit gerät die juristische Aufarbeitung des Falles Wolski immer heftiger in Bewegung", sagte Anwalt Jürgen Fischer der FR. "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Margit C. mit sittenwidrigen Machenschaften in den Besitz des Erbes versetzen wollte", so der Anwalt. "Es muss jetzt geprüft werden, ob Rechtsanwalt Michael Wolski ihr dabei assistierte oder auf andere Art und Weise daran beteiligt war", sagt Fischer.
Das neue Urteil des Landgerichts Frankfurt passe zum bisherigen Verlauf des Strafprozesses in Darmstadt, wo Michael Wolski sich wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu verantworten hat, meint der Anwalt. "Es spricht vieles dafür, dass Michael Wolski der Witwe Margit C. beim merkwürdigen Umgang mit dem Erbe half und davon profititiert hat", sagt Fischer. Pikant sei in diesem Zusammenhang, "dass die betagte Margit C. die Wolskis laut Zeugen zuweilen als ihre neue Familie bezeichnet hat", so der Anwalt.
Im Prozess gegen Michael Wolski vor dem Landgericht Darmstadt sei schon zutage getreten, dass ein Sohn der Wolskis eine Stiftung leiten sollte, in die das gesamte Vermögen der C.s eingebracht werden sollte. Nun habe auch das Landgericht Frankfurt festgestellt, dass der Umgang mit dem Erbe verwerflich sei.

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