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Gastbeitrag: Die armen Kinderreichen fördern

"Mit dem Hartz-IV-Betrag für Kinder kann man nicht auskommen", sagt Armutsforscher Christoph Butterwegge und fordert die schwarz-gelbe Koalition zu Verbesserungen auf. Von Christoph Butterwegge

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln und beschäftigt sich mit Armutsforschung.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln und beschäftigt sich mit Armutsforschung.
Foto: privat

Es ist ein Unding, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes abgefunden werden, wenn sie jünger als sechs Jahre sind, mit 70 Prozent, wenn sie sechs bis 13 Jahre alt sind, und mit 80 Prozent, wenn sie 14 bis 17 Jahre alt sind. Kinder haben eigene Bedürfnisse, die im Extremfall sogar die von Erwachsenen übersteigen können. Kinder und Jugendliche wachsen noch, weshalb sie mehr Kleidung und häufiger neue Schuhe als Erwachsene brauchen.

Dem hat der Gesetzgeber bisher überhaupt nicht Rechnung getragen. Vielmehr wurden die Regelsätze willkürlich festgelegt. Es handelte sich um eine politische Größe, den sogenannten Eckregelsatz für einen (allein lebenden) Erwachsenen mit 345 Euro im Monat anzusetzen. Davon pauschal 60, (neuerdings) 70 beziehungsweise 80 Prozent für Kinder abzuleiten, trug den spezifischen Bedürfnissen von Kindern überhaupt nicht Rechnung.

Zur Person

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln und beschäftigt sich mit Armutsforschung. Zuletzt sind von ihm die Bücher "Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland" sowie "Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird" erschienen.

Wie hoch der Regelsatz für Kinder sein müsste, lässt sich nicht vom Schreibtisch eines Ministerialbeamten aus entscheiden, wie die Bundesregierung offenbar geglaubt hat. Wenn ein sechs- bis 13-jähriges Schulkind 251 Euro im Monat erhält, kann es gerade mal 3,11 Euro pro Tag für Nahrungsmittel und 2,13 Euro im Monat für Schulmaterialien ausgeben. Das Beispiel zeigt, dass man mit diesem Beitrag gar nicht auskommen kann, wenn allein das Mittagessen in mancher Kita schon zwei oder drei Euro kostet.

Erst recht kann ein Kind nicht an gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsprozessen teilnehmen, denn Nachhilfeunterricht, die Kinokarte und der Theaterbesuch kosten normalerweise Geld, das Hartz-IV-Bezieher/innen nicht haben. Aus meiner Sicht müsste der Regelsatz für Kinder daher mindestens um jeweils 100 Euro erhöht werden, damit deren sozio-kulturelles Existenzminimum in einer so reichen Gesellschaft wie der unsrigen gesichert ist.

CDU/CSU und FDP täten gut daran, die sich abzeichnende Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, dass die Bedürfnisse der in landläufig "Hartz-IV-Haushalten" genannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften lebenden Kinder bei der Regelsatzbemessung nicht angemessen berücksichtigt wurden, mit in ihre kurz vor dem Abschluss stehenden Koalitionsverhandlungen einzubeziehen und entsprechende Korrekturen im Sozialgesetzbuch vorzunehmen.

Stattdessen hat die zunehmende Armut von Kindern und Jugendlichen in den bisherigen Verhandlungsrunden offenbar überhaupt keine Rolle gespielt. Dies verwundert deshalb wenig, weil die Koalitionspartner aus Union und FDP in erster Linie die Sorge umtreibt, "Leistungsträger" und Besserverdienende könnten - auch für ihre Kinder - zu viel Steuern zahlen.

Wollten die Koalitionäre der Kinderarmut in Deutschland wirksam begegnen, müssten sie die armen Kinderreichen statt der Reichen mit vielen Kindern materiell fördern. Nur bilden sozial Benachteiligte weder die Klientel der FDP, noch vertreten die "christlichen Volksparteien" ihre Interessen, auch wenn Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Wahlkampf die Kinderarmut zu dem für sie drängendsten Problem erklärte.

Autor:  Christoph Butterwegge
Datum:  20 | 10 | 2009
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Zeitgeschichte

Wiedervereinigung, Mauerfall, Deutscher Herbst, 1968, der Frankfurter Auschwitzprozess und das Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944.

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