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Gefährliche Wahlplakate: Kampf gegen den "Maulkorb"

Dass eine "Gefahrenabwehrverordnung" im OB-Wahlkampf greift, klingt absurd. Deshalb will die BLB nun die Regeln zum Umgang mit Wahlplakaten ändern. Von Martina Propson-Hauck

Offizielle Wahlplakate. Sie machen keinen Ärger.
Offizielle Wahlplakate. Sie machen keinen Ärger.
Foto: FR/Schick

Dass eine "Gefahrenabwehrverordnung" im OB-Wahlkampf greift, klingt ein wenig absurd. Im gegenwärtig heftig tobenden OB-Wahlkampf mussten wegen genau dieser Verordnung aber bereits zahlreiche Unterstützer des Unabhängigen Kandidaten Michael Korwisi nach Aufforderung durch das Ordnungsamt Wahlplakate aus ihren Gärten und von ihren Häusern entfernen. Die meisten Anzeigen sollen übrigens von politischen Kontrahenten eingegangen sein.

Bad Homburgs Stadtverordnete haben sich vor vielen Jahren mit einem Paragrafen dieser Verordnung Selbstdisziplin bei der visuellen Verschandelung des Stadtbildes auferlegt. Der entsprechende Passus der Verordnung sollte verhindern, dass überall in der Stadt wild plakatiert wird. Erlaubt ist das nur noch an den kostenfrei zur Verfügung gestellten Plakatflächen.

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Keine Verhältnismäßigkeit

Cornelia Haschtmann von der BLB ist Juristin und hat nun Bedenken gegen die Umsetzung der einst aufgestellten Regelung. Es entspräche wohl nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn unterstellt würde, auf Privatgrundstücken angebrachte Plakate gefährdeten die städtische Ordnung. Städte wie Kassel oder Montabaur unterbänden solche Aktionen nur im öffentlichen Raum, nicht aber auf Privatgrundstücken. Im "unmittelbaren Wahlkampf" seien Plakate, Anschläge und Werbeträger dort sogar im Stadtzentrum erlaubt.

Die grundgesetzlich verbürgten Rechte auf Meinungsfreiheit und Eigentum dürften durch eine solche Verordnung nicht eingeschränkt werden, sagt die Juristin. "Es ist ein Unding, dem politischen Gegner, der nicht auf die finanziellen Mittel einer Partei zurückgreifen kann, aber großen Rückhalt in der Bevölkerung hat, mit Mitteln des Polizeirechts einen Maulkorb verpassen zu wollen", schreibt Haschtmann in einer Stellungnahme.

Die Bürgerliste will in der nächsten Parlamentssitzung am Donnerstag, 7. Mai, eine politische Mehrheit dafür finden, den entsprechenden Paragrafen aus der Gefahrenabwehrverordnung zu streichen. Zu spät für diese OB-Wahl, denn die Wähler entscheiden schon am 10. Mai. Aber es gibt ja immer ein nächstes Mal.

Autor:  MARTINA PROPSON-HAUCK
Datum:  28 | 4 | 2009
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