Was die Berichterstattung über die RAF anbetrifft, haben wir dem Spiegel viel zu verdanken, insbesondere seinem Chefredakteur Stefan Aust, der mit seinem Buch "Der Baader Meinhof Komplex" bereits vor mehr als zwanzig Jahren das Standardwerk über die erste Generation vorgelegt hat.
Es war naheliegend, dass das darin gelieferte Bild auch zur multimedialen Verwendung genutzt und weiterentwickelt werden würde. Genau das ist im "Spiegel-TV" und dem Fernsehkanal "XXP" bereits seit langem geschehen.
Anlässlich jenes Dramas, das sich vor dreißig Jahren abgespielt hat und unter Verwendung einer düster romantisierenden Metapher gemeinhin als "Deutscher Herbst" bezeichnet wird, erleben wir ein Bombardement an Nachrichten, Online-Meldungen und Filmsequenzen, die die Handschrift des Hamburger Journalisten tragen.
Eichinger produziert Spielfilm
Den Höhepunkt dieser Medien-Offensive stellt dabei zweifelsohne der von Aust zusammen mit seinem Kollegen Helmar Büchel produzierte RAF-Zweiteiler dar, der gerade zur besten Sendezeit in der ARD zu sehen war. In der multimedialen Umsetzung des "Baader Meinhof Komplexes" geht es zugleich auch um die Gestaltung eines regelrechten medialen Komplexes.
Der Longseller, von dem inzwischen über 400.000 Exemplare verkauft worden sind, stellt ja die Grundlage für alle weiteren Verwertungsschritte dar: Das Gerüst für den Dokumentarfilm in der ARD, für die gleichzeitig im Spiegel begonnene siebenteilige Serie über "Die Nacht von Stammheim" und einen im kommenden Jahr zu sehenden Spielfilm, produziert von Bernd Eichinger, gedreht von Uli Edel.
Vorabwerbung mit Peter-Jürgen Boock
Auffälliger noch als die Mehrfachverwertung ist das perfekte Timing, mit dem die einzelnen Produkte nicht nur präsentiert, sondern auch promotet worden sind. Wie von langer Hand geplant sind im Laufe der letzten Monate häppchenweise immer wieder als sensationell angekündigte Nachrichten verbreitet worden, die als Vorabwerbung für die TV-Doku ebenso wie die Print-Serie begriffen werden konnten. Eine Hauptrolle spielte dabei jenes ehemalige RAF-Mitglied, das zu den Hauptakteuren der Schleyer-Entführung zählte, wegen seiner Auskunftfreude unter seinen ehemaligen Kampfgefährten als besonders verhasst ist und in Teilen der Öffentlichkeit als nur wenig glaubwürdig gilt - Peter-Jürgen Boock.
Im Zuge der Bemühungen, endlich Licht in konkrete Tathergänge zu bringen, wartete er zunächst mit der Information auf, dass im Falle der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback nicht Knut Folkerts der Todesschütze gewesen sein könne, sondern es sich um Stefan Wisniewski handeln müsse.
Der Spiegel machte daraus unter der Überschrift "Der dritte Mann. Wer erschoss Siegfried Buback?" gleich eine Titelgeschichte. Und wenige Tage später folgte wie auf dem Fuße eine vom NDR-Programmdirektor Volker Herres moderierte Diskussion in der ARD, an der neben Aust und Boock auch der Sohn des Ermordeten, der Göttinger Universitätsprofessor Michael Buback, teilnahm.
"Was wussten die Geheimdienste?"
Einige Wochen später wartete man dann mit der Meldung auf, dass Tonbandmitschnitte aus dem RAF-Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim entdeckt worden seien. Erstmals konnte sich die Öffentlichkeit einen akustischen Eindruck vom Auftreten Baaders, Ensslins, Meinhofs und Raspes vor Gericht verschaffen. Die Intonation einer Stimme - so die nicht zu Unrecht weit verbreitete Ansicht - verrät doch unendlich viel mehr von einer Person, der Angespanntheit einer Situation und der Atmosphäre, die in dem damaligen Gerichtsbunker herrschte, als es irgendein schriftlich fixiertes Aussageprotokoll tun könnte.
Und nun folgte in immer kürzeren Abständen eine Meldung nach der anderen. Zunächst hieß es, dass laut Boock die RAF nicht nur erwogen habe, Helmut Schmidt zu entführen, sondern sogar Hans-Dietrich Genscher zu erschießen. Dann wurde vergangenen Freitagnachmittag von Spiegel-Online verbreitet, dass Boock die Namen der beiden mutmaßlichen Schleyer-Mörder genannt habe.
Es seien Stefan Wisniewski und Rolf Heißler gewesen, die in einem an der belgisch-französischen Grenze gelegen Waldstück die tödlichen Schüsse auf die wehrlose Geisel abgefeuert hätten. Und einen Tag später wurde wiederum von Spiegel-Online unter der Überschrift "Was wussten die Geheimdienste?" die Vorabmeldung gebracht, dass "möglicherweise" Beamte des Staatsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des Bundeskriminalamtes die Verabredung der kollektiven Selbstmordaktion abgehört und nichts unternommen hätten, die RAF-Gefangenen davon abzubringen.
Verwandlung von Nachrichten in Reklame
Damit war die Neugierde auf einem Siedepunkt angelangt. Punktgenauer kann, werbestrategisch betrachtet, eine politisch heikle Information kaum plaziert werden. Es ist diese wundersame Verwandlung von Nachrichten in Werbebotschaften, von News zur Reklame, die auch beim wohlwollendsten Beobachter noch einen schalen Geschmack hinterlassen muss.
Und angesichts der zentralen Rolle, die dabei jener Mann spielt, von dem es bereits seit langem heißt, dass der Spiegel einen Exklusivvertrag mit ihm abgeschlossen habe, kann eine Frage nicht ausbleiben: Wie ist es eigentlich um Boocks Glaubwürdigkeit bestellt? Je Aufsehen erregender seine Aussagen ausfielen, umso öfter war zu hören, er sei der "Karl May der RAF", die "Märchentante des bewaffneten Kampfes" oder gar der Mann, der "notorisch lügt".
Nur viel publikumswirksamer inszeniert
Angesichts seines offenkundig taktischen Umgangs mit der Wahrheit scheint ein Misstrauen ihm gegenüber nicht unberechtigt zu sein, nicht jedoch eine Haltung, derartige Informationen nur deshalb zu verwerfen, weil sie aus seinem Munde kommen. Boocks hervorgehobene Rolle als Kronzeuge der Presse, so ist zu bedenken, rührt nicht zuletzt daher, dass er wie kein anderer versucht hat, die von seinen ehemaligen Kampfgefährten errichtete Mauer des Schweigens zu durchbrechen. Angesichts dieser Situation kann es nur darauf ankommen, seine Aussagen zunächst als Hinweise zu nehmen, ihren Spuren zu folgen und ihren Wahrheitsgehalt im Vergleich mit Indizien und anderen Aussagen zu überprüfen.
Was hat der Dokumentarfilm außer der Präsentation von neuen Ton-, Bild- und Filmdokumenten überhaupt zu bieten? Für diejenigen, die sich bereits seit längerem mit der Geschichte der RAF befasst haben, dürfte er keine wirklichen Überraschungen zu Tage gefördert haben.
Im Unterschied zu früheren Aust-Produktionen über die "Baader-Meinhof-Geschichte" beim NDR oder in immer wieder neuen Varianten bei "Spiegel-TV" bzw. "XXP" ist sie nur sehr viel publikumswirksamer inszeniert. Sie entfaltet eine Sogwirkung, der sich ein Zuschauer nur schwer entziehen kann. Es ist naheliegend, dass einer solchen Dramaturgie manches geopfert werden muss, nicht nur an Details, sondern auch an durchaus wichtigen Teilen, was nicht ins narrative Strickmuster passt.
Vermutung über Abhörung
Bei den mit Neuigkeitswert attributierten Nachrichten dreht es sich um Vermutungen, die bereits seit langem hinter vorgehaltener Hand ausgesprochen worden sind. So gilt Stefan Wisniewski seit Jahren als Hauptverdächtiger für die Rolle als Todesschütze beim Schleyer-Mord.
Neu ist allerdings die Nennung Rolf Heißlers als Mittäter. Der Name des RAF-Mitglieds, das durch die Lorenz-Entführung freigepresst worden war, hatte zuvor noch nie jemand in diesem Zusammenhang öffentlich genannt. Im Unterschied zu Wisniewski, der bereits wegen der Entführung und Ermordung Schleyers verurteilt worden war, muss Heißler damit rechnen, dass nun auch in diesem Fall gegen ihn ermittelt und er deshalb vor Gericht gestellt werden wird.
Nicht sehr viel anders sieht es mit der Vermutung aus, dass die Stammheimer Häftlinge abgehört worden sein könnten und dass von dieser illegalen Praxis wohl am wenigsten in der sogenannten Todesnacht eine Ausnahme gemacht worden sein dürfte. Schließlich hatten ja bereits im März 1977 zwei baden-württembergische Minister wegen einer Abhöraktion in Stammheim zurücktreten müssen. Die Indizien sind inzwischen so erdrückend, dass es nun genau umgekehrt eher eine große Überraschung wäre, wenn sich das Gegenteil herausstellen sollte. Das ist vielleicht das wichtigste Ergebnis, das durch die Recherchen von Aust und Büchel präsentiert werden konnte.
"suicide action"
Der Verdacht, dass die Vorbereitung und Durchführung der sogenannten "suicide action", wie das RAF-intern hieß, von staatlicher Seite abgehört worden sein könnte, ist maßgeblich erhärtet worden. Damit ginge es aber nicht nur um eine illegale Geheimoperation, sondern zugleich auch um den Verdacht des Straftatbestands einer unterlassenen Hilfeleistung. Ein Delikt, das nach Paragraph 323c mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden müsste.
Das ist - auch wenn sich eine Autorität in Sachen RAF wie der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ein solches Vergehen nicht vorstellen kann - ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Sie hat nun zu überprüfen, ob in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren aufgenommen werden muss, gegen staatliche Bedienstete, die einst für die Sicherheit von RAF-Gefangenen mitverantwortlich waren.
Die Legende von den "Stammheim-Morden", die dem Mythos RAF so überaus reichlich Nahrung gegeben hat und bekanntlich eines der wichtigsten Bindemittel für die zweite und dritte Generation der RAF war, hätte längst geknackt sein können, ja sie hätte überhaupt nicht entstehen dürfen, wenn Staat und Justiz in rechtsstaatlicher Hinsicht eindeutig und souverän agiert hätten. Die Tatsache, dass RAF-Gefangene in einem Hochsicherheitstrakt eine kollektive Selbstmordaktion durchführen konnten, ist eine "Schande" und eine "Katastrophe für den Staat". Das sind harsche Worte. Sie stammen jedoch nicht aus dem Munde eines uneinsichtigen Sympathisanten, sondern dem des ehemaligen BKA-Präsidenten Horst Herold - nachzulesen in der jüngsten Ausgabe des Spiegel.