Es war die erwartete trockene Veranstaltung, und erwartungsgemäß wird sich die Sache in die Länge ziehen: Das Frankfurter Landgericht wird am 29. August um 9 Uhr verkünden, ob es in der Klage der Erben des Architekten Martin Elsaesser gegen die Europäische Zentralbank (EZB) überhaupt zuständig ist oder ob die Angelegenheit fortan beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landet.
Als Organ der Europäischen Union ist die EZB bei Fragen der außervertraglichen Haftung eigentlich der nationalen Gerichtsbarkeit entzogen. Ob das auch in diesem Fall zutrifft, muss nun das Gericht klären. Sollte der Streit beim Europäischen Gerichtshof landen, dann wird sich der Kampf der Erben gegen den geplanten Riegel, der Elsaessers Großmarkthalle quasi zerschneiden soll, in die Länge ziehen.
Die Anwälte der EZB signalisierten allerdings Gesprächsbereitschaft mit den Erben. Zuvor müsse allerdings die noch offene Frage geklärt werden, wer nun eigentlich alles überhaupt erbberechtigt sei. Es bringe nichts, mit einem Teil der Erben einen gemeinsamen Nenner zu finden, wenn dieser Kompromiss dann von möglichen anderen Erben torpediert werden könne.

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