Karin Wolski, Richterin am hessischen Staatsgerichtshof, hat von einer Gönnerin noch mehr Geld erhalten als bisher bekannt. Das geht aus Unterlagen hervor, die der FR vorliegen. Wegen anderer Zuwendungen der alten Dame war Wolski bereits politisch unter Druck geraten.
Nach den vorliegenden Belegen überwies Margit C., die Frau eines reichen Unternehmers, im Jahr 2001 genau 224.135,55 Mark (gut 114.000 Euro) an eine Bank, um ein Immobiliendarlehen des Ehepaars Wolski abzulösen. Karin Wolski und ihr Mann hatten sich das Geld für den Kauf einer Immobilie in Köln geliehen, wie aus den Dokumenten deutlich wird.
Karin Wolski (CDU) ist Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof und Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt.
Ihr Mann Michael steht von Ende Oktober an vor Gericht, weil er wegen Steuerhinterziehung angeklagt ist. Weitere Verfahren gegen ihn laufen wegen der Vorwürfe der Untreue und des Betrugs. Es geht um Geld- und Sachwerte, die von der reichen Frau C. und der Firmengruppe C. an Michael Wolski gingen.
Seine Frau profitierte von Zuwendungen der Gönnerin. Die Justiz sieht aber keine Tatbeteiligung von Karin Wolski. Gegen sie wird nicht ermittelt. Sie wurde im Zuge der Ermittlungen gegen ihren Mann auch nicht befragt. (pit)
Früher war bereits bekannt geworden, dass ein auf Karin Wolski zugelassener Ferrari im Wert von 135.000 Euro ebenso von Margit C. bezahlt worden war wie ein Haus in Neu-Isenburg, das erst dem Ehepaar Wolski und später Karin Wolski allein gehörte.
Auskünfte zu den Zahlungen haben Karin Wolski und ihr Ehemann stets verweigert. Karin Wolskis Anwalt betont aber, dass sich seine Mandantin nicht strafbar gemacht habe und auch die Behörden keinen hinreichenden Tatverdacht gegen seine Mandantin erkennen könnten. Für SPD und Grüne im Wiesbadener Landtag jedoch ist Karin Wolski in ihrem hohen Amt untragbar geworden, weil sie sich zu den hohen Überweisungen nicht äußert.
Wolskis Schweigen
"Es bestätigt sich einmal mehr, dass Frau Wolski in unseriöse Geschäfte verstrickt ist", sagte der Grünen-Rechtspolitiker Andreas Jürgens. Karin Wolski sei "offensichtlich unmittelbar Nutznießerin der Machenschaften ihres Gatten", urteilte der Grüne. Es werde "immer unwahrscheinlicher", dass sie nichts davon mitbekommen habe. Ein Verdacht freilich, der sich in erster Linie darauf stützt, dass Karin und Michael Wolski miteinander verheiratet sind.
Die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann spricht von "neuen Ungereimtheiten". Es sei an der Zeit, "dass umfänglich auch gegen Frau Wolski ermittelt wird", fordert die Sozialdemokratin. Gegen die Richterin wird nicht ermittelt. Gegen ihren Mann laufen Verfahren wegen Zuwendungen von Margit C., unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue und Steuerhinterziehung. Er soll in 35 Fällen Geschenke von Margit C., Ignaz C. und der Firmengruppe C. erhalten haben, ohne den Gesamtwert von 2,6 Millionen Euro zu versteuern.
Hierzu äußern sich weder Karin noch Michael Wolski. Das sei aber weder positiv noch negativ zu bewerten, betont Karin Wolskis Anwalt Joachim Bremer. Aussagen, auch entlastende, gehörten nicht vor Beginn eines Verfahrens in die Presse. Ende Oktober beginnt in Darmstadt die Hauptverhandlung gegen Michael Wolski wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
Der FDP-Abgeordnete Stefan Müller warf der Opposition im Rechtsausschuss des Landtags vor, es gehe ihr um "parteipolitisches Gezänk". Karin Wolski gehört der CDU an und sollte vor vier Jahren als Oberbürgermeister-Kandidatin in Offenbach antreten, ehe die Ermittlungen gegen ihren Mann bekannt wurden.
Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen des Verdachts auf Parteiverrat erhoben. Der Hintergrund: In den Jahren 2003 und 2004 wollten die Söhne des Unternehmers Ignaz C. verhindern, dass dessen Vermögen an Ehefrau Margit C. ging und diese daraus großzügig die Wolskis finanzieren könnte. Sie beantragten deshalb, einen Betreuer für den alten Ignaz C. einzusetzen, was zeitweise auch geschah.
Wird das Parteiverrat-Verfahren eingestellt?
Michael Wolski bemühte sich als Anwalt von Ignaz C. vor Gericht mit Erfolg darum, diese Betreuung zu beenden. Der alte Mann vermachte sein Vermögen noch vor seinem Tod der Ehefrau. Nach Ansicht des Rechtsanwalts Jürgen Fischer, der einen der Söhne des verstorbenen Unternehmers vertritt, verfolgte Michael Wolski mit dem Kampf gegen die Betreuung nicht die Interessen seines Mandanten Ignaz C., sondern seine eigenen finanziellen Interessen. Dazu habe er sich "dessen bemächtigt, der auf die justizielle Hilfe im Wege der Betreuung angewiesen ist oder ihr anvertraut sein sollte", argumentiert Fischer.
Auch die Staatsanwaltschaft sieht zumindest einen hinreichenden Tatverdacht und hat Michael Wolski angeklagt. Michael Wolskis Anwalt Hanno Durth zeigt sich überzeugt, dass sich sein Mandant in keiner Weise strafbar gemacht hat - auch nicht des Parteiverrats. Zum laufenden Verfahren will sich Durth nicht äußern. Bei einer Pressekonferenz im September betonte er aber, Herr C. sei "immer geschäftsfähig und informiert" gewesen. Ganz bewusst habe er "seine Nachkommen vom Erbe ausgeschlossen".
Nun erwägt das Amtsgericht Frankfurt, das Parteiverrat-Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, wie Gerichtssprecher Claus Ullrich der FR bestätigte. Die zuständige Richterin habe bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob diese der Einstellung zustimmen würde. Zwar hat die Anklagebehörde noch nicht entschieden. Sprecherin Doris Möller-Scheu sagte der FR aber, es gebe eine "Geneigtheit", dem Vorschlag des Gerichts zu folgen. Anwalt Fischer ist alarmiert und hat vorsorglich Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Der Vorwurf des Rechtsanwalts gegen die Frankfurter Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Es gehe ihr um die "Entsorgung" des heiklen Strafverfahrens.
Im vorigen Jahr hatte die Generalstaatsanwaltschaft einer Beschwerde Fischers stattgegeben, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits einstellen wollte. Daraufhin mussten die Ermittlungen weitergeführt werden. Auch Grünen-Politiker Andreas Jürgens, von Beruf Richter, wundert sich, dass erst Anklage erhoben worden sei, nun aber das Verfahren eingestellt werden solle, ohne die Hauptverhandlung abzuwarten. "Das ist schon ungewöhnlich", sagt Jürgens. Unbestritten ist aber, dass die Einstellung auch zu diesem Zeitpunkt rechtlich möglich wäre.
Den Leitenden Frankfurter Oberstaatsanwalt Hubert Harth bringt Fischer mit seinen ständigen Vorhaltungen in dieser Sache offenbar auf die Palme. Nach Angaben des Rechtsanwalts schrieb ihm Harth im November 2008: "Sollten Sie in der Zukunft auch weiterhin dieselben Vorwürfe erheben, so kann ich Ihnen heute schon versichern, dass Sie von hier aus keinen Bescheid mehr erhalten werden." Harths Sprecherin sagte dazu auf FR-Anfrage, er wolle sich dazu nicht äußern.
Anwalt Fischer wandte sich nun gleich an die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft - obwohl das so nicht vorgesehen ist. Er bitte aber um Verständnis, schrieb Fischer: Es wäre "unzumutbar", Harth "unter Einhaltung des Dienstweges einzuschalten".

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