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Hessisches Kultusministerium: Schwarze Listen für Lehrer

Das hessische Kultusministerium führt Listen, auf denen "problematische" Lehrkräfte erfasst werden. Das Schulamt hält sie geheim - der Personalrat erfährt erst von der FR davon. Von Peter Hanack


Foto: dpa

Das hessische Kultusministerium führt Schwarze Listen, auf denen "problematische" Lehrkräfte erfasst werden. Das geht aus einem Sitzungsprotokoll hervor, das der Frankfurter Rundschau vorliegt.

Demnach führt das Zentrale Personalmanagement (ZPM), das am Staatlichen Schulamt Darmstadt angedockt ist, diese Listen seit dem Frühjahr 2009. Die 15 Staatlichen Schulämter sollen Lehrkräfte, die wegen schlechter Leistungen aufgefallen sind, dorthin melden. Personen, die auf der Liste eingetragen sind, sollen keine Anstellung mehr im hessischen Schuldienst erhalten. Die Liste wird laut Sitzungsprotokoll von Darmstadt aus allen Staatlichen Schulämtern in Hessen zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte selbst erfahren von dem Eintrag nichts.

Das hessische Kultusministerium führt Schwarze Listen, auf denen problematische Lehrkräfte erfasst werden (Symbolbild).
Das hessische Kultusministerium führt Schwarze Listen, auf denen "problematische" Lehrkräfte erfasst werden (Symbolbild).
Foto: dpa

Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer habe von diesen Listen keine Kenntnis und von deren Existenz erst durch den Anruf der Frankfurter Rundschau erfahren, sagt Personalratsvorsitzende Angela Scheffels. "Solche geheimen Listen öffnen der Willkür Tür und Tor", sagt Scheffels. So könnten dort auch politisch missliebige Lehrkräfte eingetragen werden, ohne dass eine öffentliche Kontrolle möglich sei. Der Umgang mit für den Schuldienst ungeeigneten Lehrkräften aber müsse offen, transparent und rechtsstaatlich erfolgen. "Man muss ja nicht jeden nehmen", sagt Scheffels. Aber man müsse klar die Gründe benennen, warum dies geschehe und dies dem Betroffenen auch mitteilen.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Jochen Nagel, weiß, dass Schulen versuchten, missliebige Bewerber beim Einstellungsverfahren zu umgehen, indem sie etwa den Fachbedarf umdefinierten. Auch mittels stellenbezogener Ausschreibungen könnten Schulen verhindern, bestimmte Bewerber annehmen zu müssen, die gemäß Rangliste einzustellen wären.

Wenn nun Schulleiter via Schulamt Kandidaten auf einen Eintrag in einer verdeckt geführten Liste hin überprüfen könnten, sieht Nagel die Rechtssicherheit gefährdet. Gegen einen Eintrag könne sich ja niemand wehren, da keiner der Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt werde.

Autor:  Peter Hanack
Datum:  20 | 11 | 2009
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