Bei allen sonstigen Gegensätzen sind sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger über eines einig: die Finanzbehörden haben im Steuerfall Wolski versagt. Das streitet selbst Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) im Landtag nicht ab.
Kaum etwas macht den Vorsitzenden Richter Rainer Buss so fassungslos wie zwei Finanzbeamtinnen, die den säumigen Zahler gewähren ließen, der fünf Jahre hintereinander keine Steuererklärung abgab. Zwar hatte die Behörde Schätzungen erlassen, Zwangsgelder festgesetzt und auch kassiert. Aber niemand kam auf die Idee, die Justiz auf den Steuersünder Wolski aufmerksam zu machen. Darauf angesprochen, reagieren die beiden Damen einsilbig. Sie zucken mit den Schultern und sie schauen so ungläubig drein, als seien sie in einer fernen Galaxie gelandet.
Dabei stellt der Richter nur nahe liegende Fragen wie diese: "Ist Ihnen an dieser Stelle mal der Gedanke gekommen, dass wir es hier mit einer Straftat zu tun haben? Wissen die Leute nicht beim Finanzamt, wann der Tatbestand der Umsatzsteuer-Hinterziehung erfüllt ist?" Die Finanzbeamtin im braunen Hosenanzug mit beigem Pullover schüttelt nur verständnislos den Kopf und murmelt einen Satz, in dem das Wort "allgemein" vorkommt.
Wolskis Verteidiger Josef Hillenbrand meint sogar, das Verhalten der Finanzbehörden sei "der eigentliche Skandal im Fall Wolski". Es ist das stärkste Argument, wenn Wolski auf eine milde Strafe von weniger als zwei Jahren hofft, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Denn mitentscheidend ist, ob seine Steuererklärungen für 1999 bis 2003, die er im Februar 2005 abgab, ihn von Strafen befreien, soweit sie Umsatz- und Einkommensteuern betreffen. Dies wäre der Fall, wenn die Taten zu diesem Zeitpunkt noch nicht entdeckt waren. Das Gericht hat bereits angedeutet, dass es davon ausgehen könnte - obwohl die Tatbestände für das Finanzamt eigentlich offensichtlich sein mussten.
Selbst Staatsanwalt Gerhard Pfeil räumt ein, dass unter den Zeugen keine Person gefunden werden konnte, die die Steuerhinterziehung rechtzeitig bemerkt hatte. Doch das sei nur der oberflächliche Blick. Es gebe eine "objektive Entdeckungslage", da die Taten "bei einem vernünftigen Sachbearbeiter" in der Finanzverwaltung entdeckt worden wären, sagt er. Mit dieser schallenden Ohrfeige für das Finanzamt plädiert der Ankläger darauf, im Fall Wolski auch die Hinterziehung von Umsatz- und Einkommensteuern zu bestrafen.
Folgt die Kammer dem nicht, bliebe nur die Hinterziehung von Schenkungssteuern übrig. Die Anklage beziffert diese mit 817.341,55 Euro. Damit wäre die wichtige Millionen-Grenze unterschritten. Erst oberhalb dieser Marke ist eine Haftstrafe ohne Bewährung die Regel. pit

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