kalaydo.de Anzeigen

Interview mit Rudolf Steinberg: "Die Flüge werden erlaubt"

Der Jurist Rudolf Steinberg geht davon aus, dass die Landesregierung das Revisionsverfahren zum Flughafenausbau gewinnt. Im FR-Interview sagt er, dass das Nachtflug-Verbot kippen wird.

Rudolf Steinberg rechnet der Revision gegen das Ausbau-Urteil gute Erfolgschancen aus.
Rudolf Steinberg rechnet der Revision gegen das Ausbau-Urteil gute Erfolgschancen aus.
Foto: dpa

Herr Steinberg, was sind für Sie die juristischen Knackpunkte des Urteils?

Der Verwaltungsgerichtshof hält grundsätzlich die Zulassung der neuen Landebahn für rechtmäßig. Der einzige Punkt, den er beanstandet, sind die vom Land als Planfeststellungsbehörde zugelassenen 17 Nachtflüge.

Wie argumentieren die Richter bei den Nachtflügen?

Mit drei Linien. Der von der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte standortbezogene Nachtflugbedarf sei nicht hinreichend dargetan. Das ist ein bisschen widersprüchlich, weil an anderer Stelle der VGH ausführt, wie gründlich die Behörde gerade in diesem Punkt gearbeitet hat.

Was ist das zweite Argument?

Da stimme ich dem VGH zu. Er hält es für inkonsequent und damit rechtlich nicht haltbar, dass die Planfeststellungsbehörde den Nachtflugbedarf auf der einen Seite sehr restriktiv festgesetzt hat und unter Berücksichtigung eines möglichst umfassenden Lärmschutzes der Bevölkerung auf Grundlage eines Planungshorizonts bis 2020 ein dringliches Verkehrsinteresse für ein Verkehrssegment angenommen hat: die Nachtfrachtflüge der Homecarrier.

Das sind die Linien, die in Frankfurt ihren Standort haben.

Die bräuchten 17 Flüge. Doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sagt die Planfeststellungsbehörde, benötige dieses besonders gewichtige Verkehrssegment nicht 17 Flüge, sondern nur etwa zehn. Deshalb erlaubt sie, dass der Rest durch Passagierflüge aufgefüllt wird. Das scheint mir sehr problematisch zu sein. Das Auffüllen ist rechtlich kaum tragfähig.

Und wie bewerten Sie, dass die 17 erlaubten Nachtflüge im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan stehen?

Laut dem Landesentwicklungsplan 2007 wären nur unter außerordentlichen Betriebsumständen nächtliche Flüge erlaubt. Das halte ich rechtlich für falsch. Damit wird das Verhältnis von Landesplanung auf der einen Seite und der Fachplanung, die im Luftverkehrgesetz bundesrechtlich geregelt ist, auf der anderen Seite im Kern verkannt. Der Landesentwicklungsplan kann nicht das Gewicht der in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Belange verändern. Im Übrigen hat er bewusst in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf ein striktes Nachtflugverbot verzichtet. Deshalb legt der VGH Aussagen des Landesentwicklungsplans eine Bedeutung zu, die dessen Autoren gerade vermeiden wollten.

Wie sind die Erfolgschancen des Landes im Revisonsverfahren?

Im letzten Punkt sind sie meiner Meinung nach außerordentlich groß.

Wird Leipzig das Nachtflugverbot kippen?

Ja, aber Ihre Formulierung ist missverständlich. Das Gericht wird feststellen, dass die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde abwägungsfehlerfrei ergangen ist und damit im Wesentlichen Bestand haben wird. Die 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr werden erlaubt - allerdings keine Passagierflüge.

Was muss nach Ihrer Meinung folgen, damit sich das Verfahren nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag hinzieht?

Ein Planergänzungsverfahren muss durchgeführt werden. Darin muss das Land noch einmal den besonderen Verkehrsbedarf belegen. Darin muss klar stehen, dass die 17 Nachtflüge nicht durch Passagierflüge aufgefüllt werden können. Was die Aufhebung des grundsätzlichen Verbots von Nachtflügen angeht, wird das Land Erfolg haben in Leipzig.

Hessen muss also nachbessern?

Auf alle Fälle. Nachbesserungsbedarf ist übrigens auch bei den 150 Flügen notwendig, die in den Randzeiten (22 bis 23 Uhr, 5 bis 6 Uhr) zugelassen sind. Da hat der VGH beanstandet, dass wenigstens die Verlagerung von Slots vom Winter- auf den Sommerfahrplan ausgeschlossen werden muss. Damit es nicht in einer einzelnen Nacht zu übermäßigen Belastungen kommt.

Soll das Land jetzt erstmal das Ergebnis der Revision abwarten?

Nach meiner Einschätzung sollte es sofort mit dem Planergänzungsverfahren beginnen. Und vor Abschluss die Entscheidung aus Leipzig abwarten, damit die Betriebsregelungen insgesamt rechtzeitig vor Fertigstellung der neuen Landebahn wirksam werden können.

Und wann wird entschieden?

Man geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht Anfang 2011 mündlich verhandeln und dann entscheiden wird.

Interview: Jutta Rippegather

Datum:  17 | 12 | 2009
Kommentare:  1
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Regionale Startseite
Ressort

Von Wiesbaden über Frankfurt bis Hanau - Die Stadt und die Region auf einen Blick


Nachrichten aus Frankfurt und Rhein-Main

Spezial
Beschäftigte des Druckmaschinen-Herstellers Manroland demonstrieren vor der Allianz-Niederlassung in Frankfurt. Allianz und MAN haben dem angeschlagenen Konzern den Geldhahn zugedreht.

Offenbach bangt um einen großen Arbeitgeber: Die Krise beim insolventen Druckmaschinen-Hersteller Manroland.

Anzeige

Top Stellenangebote

Anzeige

 

Staumelder

Staumelder 13 Staus mit einer Gesamtlänge von 59km
Zu den Staumeldungen
Social Media
Unser Twitter-Ticker für Frankfurt und Rhein-Main.

 

Facebook | Twitter überregional | Google+
Was bedeutet das hier? FR@Social Media!
Glosse
        

Da steht sie auf ihrem Brunnen in der Klappergasse.

Jeden Tag gibt's nun eine kurze Glosse zu unglaublichen Geschichten aus dem Frankfurter Alltag zu lesen.

 

Eintracht Frankfurt
Im März 2010 war Bastian Oczipka von Bayer zum FC St. Pauli ausgeliehen.
Linksverteidiger 
Turkish Airlines ist als Sponsor im Gespräch.
Eintracht Frankfurt 
        

In seinen Hochzeiten auch Eintracht-Kapitän: Chris.
Eintracht Frankfurt 
Eintracht Frankfurt zieht Bilanz 

Frankfurter Rundschau im Abo