Darmstadt. Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski muss wegen Steuerhinterziehung in 52 Fällen ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den 61-Jährigen am Freitag zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Die Wirtschafts-Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Wolski in den Jahren 1999 bis 2003 Liebes-Geschenke der 26 Jahre älteren Immobilien-Unternehmerin Margit C. in Höhe von 2,4 Millionen Euro nicht versteuert habe.
Das Gericht verurteilte Wolski auch wegen einiger Fälle von Umsatzsteuer-Hinterziehung. Insgesamt habe er 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Ob Wolski in Revision geht, "muss heute nicht entschieden werden", sagte sein Verteidiger Josef Hillenbrand. Einige der Gaben von Margit C. waren Wolskis Ehefrau, der hohen hessischen Richterin Karin Wolski, zugeflossen.
Diese legte am Abend "mit sofortiger Wirkung" ihr Amt am hessischen Staatsgerichtshof nieder. Sie wolle damit weiteren Schaden von dem Gericht abwenden, erklärte Karin Wolski. Sie betonte jedoch, dass ihr "von den zuständigen Stellen nach sorgfältiger Prüfung zu keinem Zeitpunkt ein Vorwurf gemacht" worden sei. Sie gehe daher "mit erhobenem Haupt".
Der Vorsitzende Richter Rainer Buss griff die hessischen Finanzbehörden scharf an. Sie hätten "ein unglaubliches Bild" hinterlassen. Die Hinterziehung von Einkommensteuern habe nicht geahndet werden können, weil das Finanzamt Offenbach-Land trotz deutlicher Hinweise jahrelang kein Strafverfahren angeregt habe. Obwohl Wolski und seine Frau ihre Steuererklärung für 1999 bis 2003 erst 2005 abgegeben hätten, gelte die späte Nacherklärung als strafbefreiend, denn die Taten seien bis dahin "nicht entdeckt" gewesen. Buss nannte die Regelung, die in solchen Fällen Strafbefreiung zusichert, eine "eigenartige Bestimmung".
Der Richter wies den Verdacht zurück, Wolski sei geschont worden, weil "von oben irgendeine Weisung erteilt worden wäre". Als Grund für das Versagen des Finanzamts nannte er "organisatorische Unzulänglichkeiten". Die "mangelnde personelle Ausstattung" der Finanzämter lasse "für steuerstrafrechtliche Gedanken keine Zeit". Auch werde die Ausbildung in diesem Bereich vernachlässigt. "Diese Missstände schlagen sich immer wieder auch in der Arbeit dieser Kammer nieder."
Als hilfreich wertete Buss die Berichte in den Medien. "Ohne den Druck der Presse wären wichtige Aktenteile wohl nie zum Gericht gekommen", sagte er. Zugleich berücksichtigte er die breite Berichterstattung als strafmildernd. Wolski sei "an den öffentlichen Pranger gestellt" worden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, die Unternehmerin Margit C. habe den Angeklagten aus Liebe beschenkt. Es sei unzweifelhaft, dass beide ein "intimes Verhältnis" gehabt hätten. Wolski habe mit einem "Scheinvertrag" versucht, Erbansprüche der Tochter von Margit C. zu vermeiden. Auch die "Weitergabe an Familienangehörige" wie Karin Wolski und einen Wolski-Sohn seien Versuche gewesen, "die Schenkungen ins Trockene zu bringen". Wolski habe dies noch im Prozess zu vertuschen versucht. Richter Buss sprach von Darstellungen, die "schon der Lächerlichkeit nahe" seien. Wolski habe teils "schlichtweg gelogen".

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