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Verwaltungsgericht: Kein Disziplinarverfahren gegen Karin Wolski

Eine versäumte Steuererklärungen sei keine "erhebliche Straftat" und rechtfertige deshalb kein Disziplinarverfahren, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Von Pitt von Bebenburg

Karin Wolski, Richterin am hessischen Staatsgerichtshof.
Karin Wolski, Richterin am hessischen Staatsgerichtshof.
Foto: dpa

Wiesbaden. Gegen die hessische Verwaltungsrichterin Karin Wolski läuft kein Disziplinarverfahren. Das gab Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags bekannt.

Hahn stützte sich auf die Einschätzung von Wolskis Vorgesetztem Roland Fritz, dem Präsidenten des Frankfurter Verwaltungsgerichts. Danach reiche "die Nichtabgabe der Steuererklärung" nicht aus, um disziplinarische Ermittlungen gegen Richter aufzunehmen. Erst bei "erheblichen Straftaten" könne ein solches Mittel greifen.

Minister Hahn betonte, dass sich die Regierung nicht in die Kontrolle von Richtern durch andere Richter einmische. Er habe aber an der "Dienstauffassung" des Verwaltungsgerichtspräsidenten "nichts zu beanstanden". Karin Wolski ist die Stellvertreterin von Fritz am Verwaltungsgericht. Sie ist außerdem Richterin am Staatsgerichtshof, der über die Einhaltung der hessischen Verfassung wacht.

Karin Wolskis Ehemann Michael steht in Darmstadt vor Gericht, weil er Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben soll. In dem Verfahren kam heraus, dass auch die Richterin mehrere Jahre lang keine Steuererklärung abgegeben haben soll. Außerdem ging aus Dokumenten hervor, dass Autos und Immobilien, die auf ihren Namen eingetragen waren, von der Unternehmerin Margit C. finanziert worden sein sollen. Michael Wolski ist angeklagt, weil er Zuwendungen von Margit C. nicht versteuert haben soll.

Berufung auf Steuergeheimnis

Fragen nach diesen Vorgängen beantwortete Minister Hahn nicht und berief sich dabei auf das Steuergeheimnis. Er beabsichtige auch nicht, Karin Wolski zu fragen, ob sie ihn vom Steuergeheimnis entbinde, wie dies der Grünen-Abgeordnete Andreas Jürgens vorgeschlagen hatte. Nach dessen Auffassung ist es "mit Händen zu greifen, dass vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen wird". Dass dies kein Dienstvergehen sein solle, könne er "nicht nachvollziehen", so Jürgens.

Die Staatsanwaltschaft entsendet nach Hahns Angaben regelmäßig Beobachter zum Prozess gegen Michael Wolski. Sie achteten nicht nur darauf, ob weitere Ermittlungen gegen den Angeklagten notwendig würden, "sondern ob es möglicherweise auch andere Notwendigkeiten gibt". Die SPD-Justizpolitikerin Heike Hofmann wertete dies als Hinweis darauf, dass ein "Damoklesschwert" über Karin Wolski hänge.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  11 | 2 | 2010
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