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Opposition will Ermittlungen: Kein Staatsanwalt für Karin Wolski

Der Darmstädter Ankläger hält sich für nicht zuständig, wenn es darum geht, Ermittlungen gegen Karin Wolski aufzunehmen. Auch die zuständige Finanzbehörde ermittelt nicht. Von Pitt von Bebenburg

Der Darmstädter Ankläger hält sich für nicht zuständig, wenn es darum geht, Ermittlungen gegen Karin Wolski aufzunehmen.
Der Darmstädter Ankläger hält sich für nicht zuständig, wenn es darum geht, Ermittlungen gegen Karin Wolski aufzunehmen.
Foto: dpa

Die Darmstädter Staatsanwaltschaft sieht sich nicht am Zug, um über die mögliche Aufnahme von Ermittlungen gegen die Richterin am hessischen Staatsgerichtshof, Karin Wolski, zu entscheiden. Die Entscheidung liege bei der Finanzverwaltung. Erkenntnisse im Darmstädter Verfahren gegen den Anwalt Michael Wolski hatten die Forderung nach Ermittlungen gegen seine Ehefrau Karin Wolski lauter werden lassen.

SPD und Grüne verlangen Ermittlungen gegen die Juristin, die zugleich Vizepräsidentin des Frankfurter Verwaltungsgerichts ist. Doch gegen Karin Wolski, die auf Vorschlag der CDU an den Staatsgerichtshof berufen worden war, wird nicht ermittelt.

Auf die Frage nach möglichen Ermittlungen gegen Karin Wolski sagte der Darmstädter Staatsanwalt Gerhard Pfeil, der Michael Wolski angeklagt hat, zur FR: "Es ist nicht so, dass die Staatsanwaltschaft gefordert ist." Die Frage wäre vielmehr von der Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzbehörden (Bustra) "eigenständig zu bearbeiten", befand Pfeil. Die Bustra ist Teil der Finanzverwaltung, während die Staatsanwaltschaft der Justiz angehört.

Die Vertreterin der Bustra im Prozess verwies die FR an die Pressestelle der Oberfinanzdirektion. Dort teilt man mit, aus Rücksicht auf das Steuergeheimnis könne man keine Auskunft darüber geben, warum auch angesichts der Erkenntnisse aus dem Darmstädter Verfahren nicht gegen Karin Wolski ermittelt werde.

Teure Teppiche und Gemälde

Michael Wolski ist angeklagt, weil er millionenschwere Zuwendungen der Immobilien-Unternehmerin Margit C. nicht bei der Steuer angegeben haben soll. Im Prozess war bekannt geworden, dass das Ehepaar Wolski mehrere Jahre lang keine Steuererklärung abgegeben haben soll. Laut Dokumenten, die im Verfahren gezeigt wurden, soll Karin Wolski von den Zuwendungen profitiert haben, indem etwa von Margit C. finanzierte Immobilien und Autos auf ihren Namen eingetragen worden sein sollen.

Zudem sagte der Schwiegersohn von Margit C., Janusz Pomer, in der Verhandlung gegen Michael Wolski, dass Karin Wolski persönlich wertvolle Teppiche und Gemälde aus dem Besitz von Margit C. in Empfang genommen habe. Nach der Auflösung einer Wohnung in Cannes seien die teuren Stücke "zum Ehepaar Wolski geschafft worden", behauptete der Schwiegersohn als Zeuge und berief sich dabei auf einen Augenzeugen. "Die Richterin Wolski stand schon an der Tür, um die Teppiche in Empfang zu nehmen", behauptete Pomer vor Gericht. Karin Wolski weist dies zurück. Sie ließ der Frankfurter Rundschau über ihren Anwalt mitteilen, die von Pomer gegebene Darstellung sei "unzutreffend".

Staatsanwalt Pfeil geht in der Anklage gegen Michael Wolski, die auf Grund der Ermittlungen der Steuerfahndung verfasst wurde, davon aus, dass die Zuwendungen von Margit C. allesamt dem Angeklagten Michael Wolski zuzurechnen seien. Das gelte selbst wenn sie auf seine Frau eingetragen worden seien. Pfeil sprach von einem "juristischen Dreiecksverhältnis".

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  29 | 1 | 2010
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