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Untersuchungsausschuss: Koalition will Bouffier Auftritt ersparen

CDU und FDP in Hessen stoppen vorerst die Aussage und mögliche Vereidigung des designierten Ministerpräsidenten Volker Bouffier im Polizeichef-Untersuchungsausschuss. Für SPD und Grüne hat das ein Geschmäckle. Von Pitt von Bebenburg

Der designierte Ministerpräsident Volker Bouffier soll um seine Aussage im Untersuchungsausschuss herumkommen - erst einmal.
Der designierte Ministerpräsident Volker Bouffier soll um seine Aussage im Untersuchungsausschuss herumkommen - erst einmal.
Foto: ddp

Wiesbaden. CDU und FDP in Hessen wollen die erneute Vernehmung des designierten Ministerpräsidenten Volker Bouffier im Polizeichef-Untersuchungsausschuss verhindern. Innenminister Bouffier und sein Staatssekretär Boris Rhein (beide CDU) hatten andere Angaben über Gespräche mit dem Polizisten Wolfram Ritter gemacht als dieser selbst.

SPD und Grüne hatten deswegen beantragt, alle drei erneut zu befragen. CDU und FDP lehnten dies am Montag ab. Die Opposition prüft, ob sie vor den Staatsgerichtshof zieht, um die Vorladung von Bouffier und anderen Zeugen durchzusetzen. Ihr Verdacht: Die Regierungsparteien wollten dem designierten Nachfolger von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) eine Gegenüberstellung mit dem Zeugen Ritter und eine mögliche Vereidigung ersparen.

Damit würde bereits der zweite Untersuchungsausschuss des Landtags den Staatsgerichtshof, das hessische Verfassungsgericht, beschäftigen. Auch im Untersuchungsausschuss, der den Fall von gemobbten Steuerfahndern aufklären soll, zieht die Opposition vor Gericht, weil sie die Rechte der Minderheit im Parlament beeinträchtigt sieht.

Zeugen widersprechen sich

CDU und FDP im Landtag verteidigten ihre Haltung gegen eine erneute Vernehmung der Zeugen. Sie warfen der Opposition vor, diese plane einen "Missbrauch" ihres Rechtes auf Beweisanträge. Es bringe "keinerlei Erkenntnisgewinn", wenn die Zeugen bereits vorgetragene Bewertungen wiederholten.

Der Polizist Ritter hatte sich vergeblich um den Posten als Präsident der hessischen Bereitschaftspolizei beworben. Bouffier hatte den Mitbewerber Hans Langecker ins Amt berufen, obwohl der Verwaltungsgerichtshof dessen Auswahl für rechtswidrig erklärt hatte.

Nachdem das Auswahlverfahren sich über viele Monate hingezogen hatte, musste es im Frühsommer 2009 ganz schnell gehen. Minister Bouffier wollte Langecker innerhalb weniger Tage berufen. Am 6. Juli beschloss das Kabinett die Benennung, am 7. Juli wurde die Urkunde an Langecker ausgehändigt.

Erst am 2. Juli wurde die Frauenbeauftragte beteiligt, die selbst in dringenden Fällen eine Woche Zeit für ihre Stellungnahme hat. Am Montag wurde die damalige Frauenbeauftragte Antje van der Heide erneut vom Ausschuss vernommen. Dabei bekräftigte sie Aussagen, die das Verfahren im Hause Bouffier in kein gutes Licht rücken.

Personalchefin Stefanie Soucek habe gedrängt, dass sie auf ihr Anhörungsrecht verzichten solle, da die Sache eilig sei. Außerdem habe Soucek darauf hingewiesen, dass sie den Vorgang zeichnen solle, obwohl er rechtswidrig sei. Van der Heide zitierte Personalchefin Soucek mit den Worten: "Frau van der Heide, ich mache sie darauf aufmerksam: Diese Maßnahme ist rechtswidrig." In ihrem eigenen Kalender notierte van der Heide: "Mitzeichnung unter Hinweis auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme - klarer Ministerwunsch."

Die Personalchefin hatte dieser Aussage widersprochen. Sie hatte im Juni im Ausschuss gesagt, es sei ihr "vollkommen unverständlich", wie die Frauenbeauftragte zu einer solchen Darstellung komme. "Das ist mir absolut nicht erklärbar." Aus ihrer Sicht sei das Verfahren "in keiner Weise rechtswidrig" gewesen.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  6 | 7 | 2010
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