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Koalition zum Arbeitsmarkt: Richtungswechsel bei Mindestlöhnen

Die Worte Kündigungsschutz und Mitbestimmung tauchen im Koalitionsvertrag von Union und FDP nicht auf. Am Arbeitsmarkt gibt es kleinere Korrekturen. Von Markus Sievers

Schwarz-Gelb lehnt nicht nur einen generellen Mindestlohn ab, sondern erhöht auch die Hürden für neue Branchenmindestlöhne.
Schwarz-Gelb lehnt nicht nur einen generellen Mindestlohn ab, sondern erhöht auch die Hürden für neue Branchenmindestlöhne.
Foto: ddp

Berlin. Die Worte Kündigungsschutz und Mitbestimmung tauchen auf den 124 Seiten erst gar nicht auf. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Wort gehalten. Mit Schwarz-Gelb wird es keine großen Einschnitte am Arbeitsmarkt geben. Eher geht es weiter wie bisher, mit ein paar Zugeständnissen an die FDP.

Weil der Kündigungsschutz unter Tabu gestellt wurde, soll die erwünschte Flexibilisierung durch weitere Erleichterungen bei der befristeten Beschäftigung kommen. Das Wiederholungsverbot, das eine abermalige befristete Anstellung bei ein und demselben Arbeitgeber untersagt, wird aufgehoben.

Das ist eine pragmatische, unideologische Korrektur. Bislang reichte schon eine vorübergehende Tätigkeit während des Studiums, um für den Rest des Lebens eine zweite befristete Anstellung in der Firma zu verhindern. Jetzt muss eine Pause von einem Jahr dazwischen liegen.

Höheres Schonvermögen

Auch bei Hartz IV zieht Schwarz-Gelb Konsequenzen aus negativen Erfahrungen in der Praxis. Das Schonvermögen, das die Leistungsbezieher als Altersvorsorge behalten dürfen, wird auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht. Das nimmt vielen die Angst vor einem Verlust fast all ihrer Ersparnisse. Die Koalition erhofft sich davon eine Stärkung der privaten Altersvorsorge.

Verbessern möchte sie die Möglichkeiten für Hartz IV-Bezieher, sich etwas dazu zu verdienen. Auch sollen Mini-Jobs und Midi-Jobs durch eine Anhebung der Einkommensgrenze für die sozialversicherungsfreie Beschäftigung gestärkt werden.

Am deutlichsten zeigt sich der Richtungswechsel bei den Aussagen zu Mindestlöhnen. Nicht nur lehnt Schwarz-Gelb einen allgemeinen Mindestlohn klar ab. Die Koalition erhöht auch die Hürden für neue Branchenmindestlöhne durch eine Stärkung des Tarifausschusses, in dem die Arbeitgeberverbände Nein sagen können. Die FDP hat durchgesetzt, dass auch schon bestehende Branchenmindestlöhne bis Oktober 2011 auf den Prüfstand kommen.

Bei der Arbeitsverwaltung stärkt die künftige Regierung die Kommunen. Die Bundesagentur für Arbeit bleibt erhalten. Die Arbeitsmarktprogramme kommen aber auf den Prüfstand.

Autor:  Markus Sievers
Datum:  25 | 10 | 2009
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