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Koalitionsvertrag: Bei Müll und Abwasser höhere Gebühren

Der Deutsche Städtetag lehnt den Koalitionsvertrag ab, bevor er fertig ist: Darin soll eine Formulierung die Besteuerung für kommunale Müllabfuhren ermöglichen - und vier Milliarden Euro in den Haushalt spülen.

Bald höhere Gebühren für Müllentsorgung?
Bald höhere Gebühren für Müllentsorgung?
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Berlin. Den Bürgern drohen nach den Plänen von Union und FDP deutlich höhere Gebühren für die Müll- und Abwasserentsorgung. Die angehenden Regierungspartner wollen kommunale Unternehmen künftig genauso besteuern wie private Anbieter. Das geht aus einem Entwurf für den Koalitionsvertrag hervor. Kommunalunternehmen und -Verbände warnten am Donnerstag vor einer "Abzocke" und drastischen Mehrbelastungen für Bürger durch die Hintertür. Laut Mieterbund drohen pro Haushalt Mehrkosten von jährlich 150 Euro.

FDP und private Entsorger wiesen die Befürchtung in Sachen Mehrkosten als "Panikmache" zurück. Die privaten Anbieter sagten zugleich stabile Entsorgungsgebühren zu.

Im Entwurf für den Koalitionsvertrag heißt es: "Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen." Damit könnte die Mehrwertsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen praktisch wegfallen, Mehrkosten dürften an die Bürger weitergegeben werden. Eine Gleichbehandlung könnte aber auch bedeuten, dass sowohl kommunale als auch private Anbieter das Steuerprivileg nutzen können.

Nach Angaben der Financial Times Deutschland könnte der Plan Schätzungen zufolge bis zu vier Milliarden Euro in die Kasse von Bund und Ländern spülen. Die Gebühren für Abfall und Abwasser könnten im Schnitt um zwölf bis 20 Prozent steigen, wenn das Steuerprivileg fällt. Es gibt auch Experten, die Mehreinnahmen für den Staat anzweifeln und sogar von Mehrbelastungen ausgehen.

Private Entsorger dringen auf mehr Wettbewerb

Die Entsorgung von Abwasser- und Hausmüll sind in Deutschland hoheitliche Aufgaben, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Weil dies dem Gemeinwohl dient, sind Kommunalbetriebe von der Mehrwertsteuer befreit - bei der Müllabfuhr und beim Abwasser komplett, beim Trinkwasser wird nur die halbe Steuer fällig. Dafür dürfen kommunale Betriebe die Mehrwertsteuer etwa beim Kauf von Material und Gerät nicht absetzen.

Private Entsorger dringen auf mehr Wettbewerb. Beim Europäischen Gerichtshof sind Klagen anhängig. Die FDP verspricht sich von der Neuregelung mehr Effizienz. Sie soll dazu führen, dass die Entsorgungsgebühren nicht dauerhaft steigen. Die Kommunalunternehmen könnten zudem mit der Gleichbehandlung den Vorsteuerabzug geltend machen.

Der Städtetag warnte, gäbe es eine Umsatzsteuerpflicht, müssten die Bürger mit deutlich höheren Müll- und Abwassergebühren rechnen. Öffentliche Unternehmen, die mit der Privatwirtschaft konkurrierten, seien bereits voll steuerpflichtig. (dpa)

Datum:  22 | 10 | 2009
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