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Kohlekraftwerk Mainz/Wiesbaden: Gericht stoppt Bauarbeiten

Im juristischen Hin und Her um das Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue jubeln nun wieder die Gegner: Das Oberverwaltungsgericht ordnet faktisch einen Baustopp an. Von Mario Thurnes

Ein Bagger entsorgt an der Stelle, an der ein neues Kohlekraftwerk entstehen soll, alte Beton-Platten.
Ein Bagger entsorgt an der Stelle, an der ein neues Kohlekraftwerk entstehen soll, alte Beton-Platten.
Foto: dpa

Ob in Mainz ein Kohlekraftwerk gebaut wird, entscheiden die Gerichte. Zwei getrennte Verfahren laufen nebeneinander her. Am Donnerstag wurden zwei widersprüchliche Entscheidungen bekannt: Erst jubelten die Befürworter des Baus - dann die Gegner. Denn das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) aufgefordert, die Arbeiten vorläufig einzustellen.

In einem der Verfahren wird geklärt, ob die KMW bauen darf. Die Aufsichtsbehörde SGD Süd hat dies genehmigt, das Unternehmen den Bau im Mai gestartet. Die Gegner haben vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Eilantrag eingereicht, um den Bau noch zu stoppen.

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Das Gericht hat der KMW in einem der FR vorliegenden Schreiben mitgeteilt: Der Senat erwarte, dass das Unternehmen "keine vollendeten Tatsachen" schaffe, bis die entsprechenden Eilverfahren entschieden sind. Vor allem solle die KMW den Bau des Schornsteins einstellen.

Der Anwalt der Gegner, Carl-Christian Müller, meint: "Faktisch ist damit zunächst ein Baustopp erreicht." Normal würden solche Wünsche befolgt. Wenn nicht, könne das Gericht den Stopp anordnen. "Wir gehen aber davon aus, dass die KMW der Bitte auch so nachkommt", sagt Müller.

Die KMW hat mitgeteilt, das Schreiben des Gerichts prüfen zu wollen und dann das weitere Vorgehen abzustimmen. "Dem Gericht die für die Prüfung in einem Eilverfahren erforderliche Zeit zu verschaffen, ist nichts Ungewöhnliche." Die Forderung sei zu erwarten gewesen. Die "übrigen Planungen zum Projekt Kohleheizkraftwerk" liefen weiter. Das Gericht hat die KMW gebeten, bis 17. Juli mitzuteilen, welche Arbeiten schon getan sind. Bis zum 12. August erwartet es die übrige Stellungnahme zum Eilantrag.

Politik darf nicht eingreifen

In einem anderen Verfahren geht es um die Zulässigkeit politischer Entscheidungen. Die Mainzer Politik war erst für, später gegen den Bau. Die neue Mehrheit gegen das Kohlekraftwerk versuchte dann das Projekt rückwirkend zu stoppen, etwa durch einen Bebauungsplan für die Ingelheimer Aue, wo das Kraftwerk entstehen soll. Entsprechende Beschlüsse setzte Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD) nicht um, weil er sie für rechtlich nicht zulässig hielt. Auf dem Gerichtsweg versuchen die Gegner ihre Beschlüsse trotzdem durchzusetzen.

Damit sind sie vorläufig gescheitert, wie ebenfalls am Donnerstag bekannt wurde. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte einen Eilantrag ab, weil es keine Dringlichkeit sah. Das Hauptverfahren geht weiter.

Autor:  Mario Thurnes
Datum:  10 | 7 | 2009
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