Im Grunde hat es keines Beweises mehr bedurft, dass es CDU und FDP mit dem Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen nie ernst gemeint haben. Nicht anders hatten sich Reaktionen auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel deuten lassen. Teile der Politik und Wirtschaft hatten damals offenbar nicht damit gerechnet, dass die Richter auf dem strikten Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr beharren.
Die Ankündigung der Landesregierung, gegen diesen Spruch Revision einzulegen, zeigt, dass die politischen Handlanger der Luftfahrtwirtschaft offenbar auch nie bereit gewesen sind, den Preis des Nachtflugverbots zahlen zu wollen. Den haben CDU und FDP der lärmgeplagten Bevölkerung nur angeboten, um den Betroffenen das Gefühl zu geben, dass jenseits der ökonomischen Vorteile auch ein bisschen Lebensqualität fürs Volk abfällt. Die Bekenntnisse von Roland Koch und Jörg-Uwe Hahn zum Nachtflugverbot waren kaum das Papier wert, auf dem sie verbreitet wurden.
Die fatale Entscheidung der Landesregierung zeigt zweierlei: Das aufwendige Mediationsverfahren zum Ausbau des Flughafens, eines der größten gesellschaftspolitischen Vermittlungsprozesse der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte, taugt nicht für den harten juristischen Konflikt. Frankfurt hätte vom Ausbauverfahren in Wien lernen und die Ergebnisse der Mediation in einem Vertrag kodifizieren sollen, den alle Beteiligten unterzeichnen.
Zudem zeigt sich, dass ökonomische Interessen das Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor Lärm dominieren. Wer das in Kauf nimmt, riskiert den sozialen Frieden im Land.

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