Die Bundesbank hat genug von Thilo Sarrazins Äußerungen. Der Vorstand in Frankfurt beschloss einstimmig, bei Bundespräsident Christian Wulff Sarrazins Abberufung zu beantragen. Zuvor war der Druck auf die nationale Notenbank massiv gewachsen, sich von Sarrazin zu trennen.
Zugleich entzog der Vorstand Sarrazin seine sämtlichen Geschäftsbereiche. Bislang war der frühere Berliner Finanzsenator für die Bereiche Revision, Risiko-Controlling und Informationstechnologie zuständig gewesen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm die „unabhängige Entscheidung“ des Bundesbanksvorstands „mit großem Respekt zur Kenntnis“, wie ein Sprecher der Bundesregierung mitteilte.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat die Entscheidung der Bundesbank zur geplanten Entlassung von Thilo Sarrazin als richtig bezeichnet. Es sei „bedauerlich, dass es so weit kommen musste, aber konsequent“, teilte Wowereit über einen Sprecher mit.
Auch die Grünen bewerteten begrüßten Sarrazin Entlassung. „Sarrazin ist mit seinen hanebüchenen Thesen als Repräsentant der Bundesbank nicht mehr tragbar“, sagte Fraktionschefin Renate Künast.
Sarrazin hatte in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ eine Reihe von umstrittenen Thesen aufgestellt, darunter die einer angeblich mangelnden Integrationsfähigkeit von Migranten. Außerdem sorgte er mit Äußerungen über ein angebliches Juden-Gen, das sich nur bei Juden nachweisen lasse, für Kritik. In der ARD-Sendung „Hart aber fair“ bedauerte er diese Äußerungen am Mittwochabend. SPD-Chef Sigmar Gabriel strebt unterdessen einen Ausschluss Sarrazins aus der SPD an.
Rausschmiss könnte rechtlich problematisch werden
Bundespräsident Christian Wulff muss in den nächsten Tagen entscheiden, ob er dem Antrag des Bundesbank-Vorstands folgt, den umstrittenen SPD-Politiker Thilo Sarrazin aus dem Gremium abzuberufen. Indes lieferten die Bundesbänker in der Pressemitteilung, die sie am späten Nachmittag herausgaben, keine öffentliche Begründung für den Schritt.
Bundespräsident Wulff hatte sich allerdings bereits selbst in die Debatte eingeschaltet und die Bundesbank zum Handeln aufgefordert. „Ich glaube, dass jetzt der Vorstand der Deutschen Bundesbank schon einiges tun kann, damit die Diskussion Deutschland nicht schadet - vor allem auch international“, hatte Wulff gesagt. Weil nur er ein Bundesbankvorstandsmitglied entlassen kann, hatte dies die Spekulationen über Sarrazins bevorstehende Ablösung genährt.
Rechtlich könnte der Rausschmiss Sarrazins problematisch werden. Bundespräsident Wulff hatte den Vorstand am Mittwoch zwar kaum verklausuliert zu der Entscheidung aufgefordert, doch die Juristen in der Bundesregierung sehen einige rechtliche Hürden. Ein Vorstandsposten bei der Bundesbank ist, anders als ein Amt als Minister oder Staatssekretär, kein politisches Amt. Um die Unabhängigkeit der Frankfurter Währungshüter gegenüber Regierung und Parlament zu betonen, schließen die Vorstandsmitglieder eigene Arbeitsverträge mit der Bank. Eine Abberufung Sarrazins müsste deshalb, so die Rechtsauffassung, einen Verstoß gegen seine Arbeitspflichten feststellen.
Das Bundesbank-Gesetz von 1957 regelt zwar in Paragraf sieben detailliert das Berufungsverfahren eines Vorstandsmitglieds. Bundesbank-Präsident und -Vizepräsident sowie ein Vorstandsmitglied werden von der Bundesregierung vorgeschlagen, die anderen drei Mitglieder vom Bundesrat mit Zustimmung der Regierung. Der Bundespräsident muss die Betroffenen bestellen. Die Abberufung eines Mitglieds wird nicht näher beschrieben − und war in den vergangenen 53 Jahren auch gar nicht nötig.
„Wir betreten juristisches Neuland“, hieß es am Donnerstag in der Bundesregierung. Klar ist, dass Bundespräsident Wulff letztlich über eine Abberufung Sarrazins entscheiden muss. Unklar ist, auf welcher Grundlage er dies tun kann. Genügt der Antrag des Bundesbank-Vorstands oder muss die Bundesregierung − wie bei der Ernennung − beteiligt werden?
Im Bundespräsidialamt wartete man am Donnerstag gespannt auf die Begründung, die Bundesbank-Präsident Weber für die Trennung von Sarrazin liefern würde. Die Rechtsabteilung des Präsidialamtes will sicherstellen, dass der Beschluss Wulffs auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe standhält. Man möchte gewappnet sein für den Fall, dass Sarrazin gegen die Entscheidung vor Gericht zieht.
Diverse Pensionsansprüche
Altersarmut muss Thilo Sarrazin so oder so nicht befürchten. Bei der Bundesbank erhält er gegenwärtig laut Geschäftsbericht 230.000 Euro Gehalt, wovon 180.000 Euro „ruhegehaltsfähig“ sind. Ähnlich wie bei der Rentenkasse wird anhand einer vereinbarten Formel, die sich auf die Dauer der Anstellung und die Höhe des Gehalts bezieht, ein steigender Anspruch auf Ruhestandszahlungen gebildet.
Zu Details dieser Vereinbarung gibt es bei der Bundesbank keine Auskunft. „Das ist individuell geregelt und wird nicht veröffentlicht“, heißt es dort. Sarrazin verfügt noch aus früheren Positionen, teils als Beamter, teils als Angestellter, über Pensions- und Rentenansprüche. Nach Informationen der FR stehen ihm monatlich knapp 3900 Euro aus seiner siebenjährigen Zeit als Berliner Finanzsenator zu. Diese Zahlungen werden mit anderen Einkünften verrechnet, unter anderem mit seinem jetzigen Gehalt.
Der Bund der Steuerzahler jedenfalls erwartet eine komplizierte Kalkulation, weil Sarrazin in seiner Laufbahn verschiedenste Posten im Bundesfinanzministerium, bei der Treuhandanstalt, im Mainzer Finanzministerium und als Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn gehabt hat. Seine Pensionsansprüche seien „außen schlicht nicht abzuschätzen“, heißt es bei dem Verband: „Letztlich kann nur Herr Sarrazin darauf Antwort geben.“
Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ entwickelt sich derweil zu einem Bestseller. Wie ein Sprecher der herausgebenden Deutschen Verlags-Anstalt (DVA) auf Anfrage sagte, läuft gerade der Druck der sechsten Auflage des Sarrazin-Buchs. Die Gesamtauflage erhöhe sich damit auf 250.000. (mit afp)