Wer im hessischen Schuldienst unerwünscht ist, bekommt dies künftig schriftlich. Das ist gut so. Aber ist damit auch alles gut?
Der Staat, vertreten durch das hessische Kultusministerium, hat nicht nur das Recht, ungeeignete Lehrkräfte von den Klassenzimmern fern zu halten - er hat sogar die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor schlechten Pädagogen zu schützen. Wenn dies mit Hilfe einer Liste geschieht, die nach den Kriterien der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz geführt ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Das Ministerium hätte sich viel Ärger ersparen können, hätte es beizeiten für diese Transparenz gesorgt.
Kommt das Land seiner Schutzpflicht aber wirklich nach? Die Antwort lautet: Nein. Kultusministerin Henzler und ihr Staatssekretär Brockmann zeigten sich vor dem Kulturpolitischen Ausschuss am Donnerstag in Wiesbaden dermaßen überzeugt davon, dass die auf ihrer internen Liste vermerkten Personen keinesfalls unterrichten dürften - dass sich die Frage aufdrängt, warum die gleichen Personen keine Schwierigkeiten hätten, ein paar hundert Meter weiter über den Rhein in Rheinland-Pfalz eine Anstellung zu bekommen. Auch dort sucht man händeringend Lehrkräfte - ein paar Importe aus Hessen kommen da ebenso gelegen wie in Bayern oder Nordrhein-Westfalen.
Wer es mit dem Schutz der Schüler ernst meint, muss länderübergreifend dafür sorgen, dass ungeeignete Personen vom Unterricht ausgeschlossen bleiben. Konsequenterweise gilt das dann auch für die Privatschulen. Ergänzungsschulen wie Strothoff International in Dreieich müssen dem Land keinerlei Rechenschaft über ihr pädagogisches Personal ablegen. Auch dort besteht Handlungsbedarf.
Sicher - das kommt einem bundesweiten Berufsverbot gleich. Verantwortung hat das Land Hessen nicht allein gegenüber seinen Schülern, sondern auch gegenüber den Personen, die es zum Lehrer ausbildet. Es muss daher so gut wie möglich dafür sorgen, die am besten Geeigneten für den Beruf zu gewinnen - und den Ungeeigneten beizeiten signalisieren, dass sie sich umorientieren sollten. Dazu muss die Lehrerausbildung von Beginn an mit Gewicht auf mehr berufspraktische Elemente reformiert werden.
Spätestens nach vier Semestern sollte ein Lehramtsstudent wissen, ob sich ein Weitermachen lohnt. Eine verpflichtende Zwischenprüfung könnte den Schaden gering halten. Und was ist mit denen, die quasi unkündbar im Schuldienst sind und dort bei ihrer Schülerschaft mehr Schaden anrichten als Nutzen erzeugen? Ihnen muss das Land Alternativen zum Unterrichten aufzeigen. Bislang gilt: Bist du Lehrer, musst du vor die Klasse. Allenfalls bleibt der Weg in die Schulverwaltung. Ausgebildete Pädagogen, seien sie auch für den Unterricht nicht zu gebrauchen, könnten Aufgaben übernehmen, die ihre Kollegen entlasteten.
Arbeiteten Lehrer häufiger in Teams denn als Einzelkämpfer, ließen sich auch die Aufgaben besser verteilen - die einen unterrichten, die anderen erarbeiten Unterrichtsinhalte oder begleiten als zweite Kraft Projekte. Das sollte doch gehen.

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