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Michael Wolski in Darmstadt vor Gericht: Es geht um Millionen

Vom heutigen Mittwoch an muss sich Michael Wolski vor Gericht verantworten. Der Rechtsanwalt ist wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Von Pitt von Bebenburg

Wie wird das Urteil für Michael Wolski ausfallen?
Wie wird das Urteil für Michael Wolski ausfallen?
Foto: getty

Erstmals werden vom heutigen Mittwoch an Geldflüsse aus den Kassen des reichen Ehepaars C. an Michael Wolski vor Gericht verhandelt. Wolski, der die Immobilienfirma C. juristisch beriet, ist vor dem Landgericht Darmstadt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Die 9. Strafkammer tagt im großen Saal 3.

Insgesamt habe Wolski dem Staat mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern vorenthalten, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft. Wegen der Ermittlungen gegen ihn hatte seine Frau Karin Wolski, die Richterin am hessischen Staatsgerichtshof ist, im Jahr 2005 auf eine Kandidatur für das Oberbürgermeister-Amt in Offenbach verzichtet. Die CDU hatte sie aufstellen wollen.

Der 61-jährige Rechtsanwalt Wolski soll in den Jahren 1999 bis 2003 Umsatzsteuer in Höhe von gut 740.000 Euro hinterzogen haben. Auch bei der Einkommensteuer soll Wolski geschummelt haben. Insgesamt beliefen sich die hinterzogenen Beträge nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf 1,6 Millionen Euro. Bei weiteren gut 230.000 Euro klagt sie an, dass es einen Versuch der Steuerhinterziehung gegeben habe.

Michael Wolskis Rechtsanwalt Hanno Durth weist die Vorwürfe zurück. Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht.

Das Steuerverfahren war zunächst von der Frankfurter Staatsanwaltschaft betrieben worden, wo Wolski beruflich tätig ist. Vor zwei Jahren wurde es an die Anklagebehörde in Darmstadt weitergegeben, die wegen des Wohnorts im Kreis Offenbach als zuständig gilt.

Die Frankfurter Ermittler legten offenbar zugrunde, dass es sich bei allen Zahlungen des Ehepaars C. um Vergütungen für den Anwalt Wolski handelte - denn sie sahen Delikte nur bei der Umsatz- und der Einkommensteuer. Die Darmstädter Behörde dehnte die Anklage auf mögliche Schenkungen aus. In der "Ergänzungsanklage" der Staatsanwaltschaft heißt es, dass Wolski in diesem Fall für Geschenke im Wert von 2,6 Millionen Euro fast 930.000 Euro Steuern "verkürzt" hätte.

In der öffentlichen Debatte spielte die Frage eine zentrale Rolle, warum in dieser Sache nicht gegen Karin Wolski ermittelt und warum sie nicht vernommen wurde. Gegen sie hatte es nach Angaben des Justizministeriums nur im Verfahren gegen ihren Mann wegen des Untreue-Vorwurfs ein "formelles Ermittlungsverfahren" gegeben.

Von der Zeugenliste gestrichen

Karin Wolski wird nach Angaben des Landgerichts auch nicht in dem heute beginnenden Prozess gegen ihren Mann wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung aussagen. Sie sei als Zeugin vorgesehen gewesen, habe aber mitgeteilt, dass sie die Aussage verweigern werde, sagte Gerichtssprecherin Christa Pfannenschmidt. Daraufhin sei Karin Wolski "von der Zeugenliste gestrichen" worden.

Für 1999 hatten die Eheleute nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in der vorgeschriebenen Frist keine Einkommensteuererklärung abgegeben. Damals sei die Steuerschuld vom Finanzamt geschätzt worden, ebenso für die folgenden drei Jahre. Dann allerdings stellte sich nach Angaben der Ermittler heraus, dass Michael Wolski höhere Einkünfte gehabt habe.

Eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts, das in diesem Sommer darüber urteilte, wie Michael Wolskis Einkünfte steuerrechtlich einzuordnen sind, ist nicht zugänglich. Das Finanzgericht gibt sie wegen des Steuergeheimnisses nicht an die Presse.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  28 | 10 | 2009
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