Das Kultusministerium hat bei der Schwarzen Liste für Lehrkräfte so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte. Das fängt damit an, dass die dort Eingetragenen nicht informiert wurden, dass sie in Hessen als Lehrer nicht erwünscht sind. Dieser Fehler ist - unter dem Druck der durch die Frankfurter Rundschau initiierten öffentlichen Wahrnehmung - korrigiert.
Der Murks geht damit weiter, dass die Listen am hessischen Datenschutzbeauftragten vorbei installiert wurden. Das Ministerium hat die gesetzlich verankerte Anhörungspflicht schlicht missachtet. Erst im Nachhinein, ebenfalls in Folge der Berichterstattung, wurden die Datenschützer gehört. Und nun haut das Verwaltungsgericht dem Ministerium noch die Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats um die Ohren.
Dabei ist die Absicht, die hinter der Liste steckt, gut. Sogar unverzichtbar. Wer erwiesenermaßen nicht dazu befähigt ist, Lehrer zu sein, der soll auch nicht unterrichten. Die Kriterien dafür aber müssen durchschaubar, die Entscheidung für oder gegen eine Person muss nachvollziehbar sein. Da gibt es nichts zu verstecken.

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