Das Urteil der Richter ist klar: "Die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen von 23 bis 5 Uhr ist wegen des Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft." So lautet der zentrale Satz in der gut 400-seitigen Begründung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Die Oppositionsparteien im hessischen Landtag befürchten, dass die schwarz-gelbe Landesregierung gegen das Urteil in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen wird, um die von Fluggesellschaften und Wirtschaftsverbänden geforderten 17 Nachtflüge doch noch durchzuboxen. SPD und Grüne haben deshalb für Donnerstag eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragt. Mit den Anträgen wollen sie erreichen, dass CDU und FDP von einer Revision absehen.
"Gegen das Urteil in Revision zu gehen, hieße den vorsätzlichen Wortbruch auf die Spitze zu treiben", sagte der SPD-Abgeordnete Gernot Grumbach am Dienstag. Sozialdemokraten, Grüne und Linke sehen darin, dass Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sowie sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) der Bevölkerung mehrfach ein Nachtflugverbot versprachen und nun anderes erwägen, einen "Wortbruch".
Anwohner vor Wirtschaft
Der VGH urteilte, dass die wirtschaftlichen Belange der Flughafennutzer hinter den Lärmschutzbelangen der Anwohner zurücktreten müssten. Die als "Übergangsregelung" gedachte Zulassung von 17 Nachtflügen, so die Richter, lasse sich nicht mit den Lärmschutzbedürfnis vereinbaren, weil die Belastung "mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn weiter anwachsen wird".
Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU) hält indes die Urteilsbegründung für nicht überzeugend und fordert den hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) auf, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Die Frist für eine Revision läuft am 4. Januar 2010 ab.
In Frankfurt wollen SPD-Fraktion und Flughafen-Ausbau-Gegner (FAG) mit einem "Appell" das Nachtflugverbot durchsetzen. Die beiden Fraktionen fordern die Landesregierung auf, keine Revision einzulegen. Die Bundesregierung soll auf eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes verzichten. Der "Appell" wird unter anderem mit neueren Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung begründet. Danach wäre ein Verbot von Flügen während der gesetzlichen Nacht, also zwischen 22 und 6 Uhr, angemessen. Das im Mediationsverfahren auf die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr festgelegte Verbot stelle bereits "einen Kompromiss" dar.
Die Frankfurter Grünen erklärten, mit der Urteilsbegründung hätten Posch und Koch die gewünschte Rechtssicherheit. Sie sollten nun nicht weiter "herumlavieren", sondern sich an die Umsetzung des Nachtflugverbots machen. Die CDU-Fraktion möchte sich erst äußern, wenn sie die Urteilsbegründung gelesen hat.

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