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Herausgabe von Vermögen: Neue Klage im Fall Wolski

Der Sohn der Unternehmer-Witwe Margit C. fordert die Herausgabe von Millionen-Geschenken. Die Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt ist auf den 1. Juli festgesetzt. Von Pitt von Bebenburg

Karin Wolski betont, ihr Rücktritt sei kein Ein-geständnis eigener Schuld.
Karin Wolski betont, ihr Rücktritt sei kein Ein-geständnis eigener Schuld.
Foto: dpa

Der Fall Wolski geht in eine neue Runde. Nach dem Urteil gegen den Rechtsanwalt Michael Wolski wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und dem anschließenden Rücktritt seiner Frau Karin Wolski von ihrem Amt als Richterin am Staatsgerichtshof droht dem Paar weiteres Ungemach. Sie und ihre Söhne sollen Immobilien, Autos und Geld herausgeben, das sie von der Immobilien-Unternehmerin Margit C. erhalten haben. Darauf klagt Daniel C., der Sohn von Margit und ihrem 2006 verstorbenen Ehemann Ignaz C.

Nach Einschätzung von Daniel C. geht es dabei um erhebliche Vermögenswerte. Sein Anwalt Jürgen Fischer sagte der FR am Sonntag: "Wir gehen von einer Summe im starken zweistelligen Millionenbereich aus." Betroffen seien alle "Schenkungen und geldwerten Verfügungen", die von 1996 bis 2006 geflossen seien. Die Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt sei auf den 1. Juli festgesetzt, so Fischer.

Das Landgericht Darmstadt hatte Michael Wolski am Freitag zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er Liebes-Geschenke von Margit C. im Wert von 2,4 Millionen Euro nicht versteuert und auch Umsatzsteuer hinterzogen habe. Angeklagt war der Zeitraum von 1999 bis 2003. Dem Fiskus seien 1,1 Millionen Euro verloren gegangen. Das Gericht hatte festgestellt, dass unversteuerte Gaben von Margit C. auch an Karin Wolski und die Söhne geflossen seien. Auch diese werteten die Richter als Zuwendungen an Michael Wolski.

Linke vermutet Protektion

Die Opposition im Landtag fordert Ermittlungen auch gegen Karin Wolski. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Jürgens sagte, die Zuwendungen könnten steuerrechtlich relevant sein, wenn Michael Wolski sie an seine Frau weiterverschenkt habe, wovon das Gericht ausgegangen war. Solche Gaben seien "auch unter Eheleuten zu versteuern, wenn innerhalb von zehn Jahren insgesamt mehr als 500.000 Euro zugewandt werden", sagte Jürgens. Der Linken-Politiker Ulrich Wilken äußerte den Verdacht, dass CDU-Mitglied Karin Wolski "unter einem besonderen Schutz" stehe.

Die Juristin hatte am Freitag nach dem Urteil gegen ihren Mann mitgeteilt, dass sie von ihrem Amt am hessischen Staatsgerichtshof zurücktrete. Sie bleibt aber Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt, wo sie als Vizepräsidentin tätig ist, aber zuletzt zwei Monate lang krankgeschrieben war. In ihrer Rücktrittserklärung übernahm Karin Wolski keine Schuld. Ihr Ehemann habe "Fehler begangen, deren Folgen auch Auswirkungen auf mich haben". Sie gehe jedoch "mit erhobenem Haupt und in dem Wissen, mein Amt gerecht verwaltet und die Verfassung getreulich gewahrt zu haben". Karin Wolski war 2003 auf Vorschlag der CDU an den Staatsgerichtshof gewählt worden. Bis zu einer Neuwahl wird sie dort vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt, Klaus Scheuer vertreten.

Von der hessischen CDU gab es keinen Kommentar. Der Koalitionspartner FDP teilte mit: "Das ist die höchstpersönliche Entscheidung von Frau Wolski, die wir zu respektieren, aber nicht zu kommentieren haben."

Die SPD-Rechtspolitikerin Heike Hofmann sagte: "Das Gericht hat der Finanzverwaltung deutliche Versäumnisse bescheinigt und dafür Überlastung und Personalmangel verantwortlich gemacht." Michael Wolski hatte davon profitiert, dass das Finanzamt Offenbach-Land jahrelang keine Ermittlungen eingeleitet hatte, obwohl das Ehepaar Wolski von 1999 bis 2003 keine rechtzeitigen Steuererklärungen abgab. Sie wurden 2005 nachgereicht und befreiten Michael Wolski von einer Strafe für die Hinterziehung von Einkommensteuer.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  29 | 3 | 2010
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