Die Bad Vilbeler Bevölkerung wird möglicherweise Anfang Mai Gelegenheit haben, in einem Bürgerentscheid über den Bau der Mediathek abzustimmen. Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) teilte am Dienstagnachmittag mit, er werde der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, das Bürgerbegehren zuzulassen. Folgen die Abgeordnetem seinem Vorschlag, ist der Weg frei für einen Bürgerentscheid.
Anlass für diese Entwicklung ist das Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), das die Stadt am Dienstagmorgen erhalten hatte. Der HSGB hatte das Ende vergangenen Jahres durchgeführte Bürgerbegehren im Auftrag der Stadt auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft.
Im Ergebnis stellt der HSGB nun fest, dass "die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens äußerst lückenhaft und daher womöglich irreführend" sind. So hätten sich die Initiatoren des Begehrens nur auf einen von drei Punkten bezogen, mittels derer eine Mehrheit der Stadtverordneten im November für die Aufstellung des Bebauungsplanes Neue Mitte gestimmt hatten. Doch habe sich die Rechtsprechung bisher noch nicht "mit der Fragestellung befasst, wenn zwar der Hauptpunkt genannt wird, bedeutende Unterpunkte wie die Finanzierungszusage der Stiftung aber weggelassen werden".
Die Humanistische Stiftung des Notars Hansgeorg Jehner hatte der Stadt bestimmte Finanzierungszusagen von bis zu zwei Millionen Euro gemacht, wenn die Neue Mitte samt Mediathek so gebaut wird, wie es der Müchner Architekt Fred Angerer geplant hat.
Nicht festlegen will sich der HSGB auch bei der Frage nach der Kostendeckung. Die CDU hatte das Bürgerbegehren vor allem deshalb prüfen lassen wollen, weil es ihrer Meinung nach dazu führen könne, dass der Stadt und dem Investor Kosten entstünden, ohne zu klären, wer für diese hinterher aufkomme. Der HSGB schreibt hierzu, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof bis heute nicht eindeutig entschieden habe, "ob und inwieweit diese Anforderungen auch bei einem Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung richtet, gestellt werden können". Die Rechtslage sei insofern "als offen zu bezeichnen", heißt es in dem zwölfseitigen Papier, das der Frankfurter Rundschau vorliegt.
Bürgermeister Stöhr sagte, er halte die Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens "nur bei völlig eindeutiger Rechtsprechung für zwingend. Im Zweifel gilt für mich, dass die Entscheidung über das Bürgerbegehren nicht in die Hände der Gerichtsbarkeit, sondern in die Hände unserer Bürger gehört." Auf die Frage, ob er darüber bereits mit Hansgeorg Jehner gesprochen habe, antwortete Stöhr: "Ich gehe davon aus, dass dies unterstützt wird."
Erfreut reagierte man auf Seiten der Initiatoren des Bürgerbegehrens: "Wenn der HSGB als Vertreter der Kommunen irgendwas gefunden hätte, was gegen uns spricht, hätten sie es ganz deutlich herausgestellt", sagte Hans-Joachim Lotz. Da dem nicht so sei, "ist das sehr günstig für uns".
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Hannelore Rabl, glaubt hingegen nach der jüngsten Bürgermeisterwahl, bei der Stöhr knapp 58 Prozent erreichte, kaum noch daran, die Mediathek mittels eines Bürgerentscheids zu verhindern: "Da gibt es keine Mehrheit", meint sie.

Die Stadt und Region auf einen Blick: unsere neue Übersichtsseite für Frankfurt und Rhein-Main - das Pflicht-Lesezeichen für alle Hessen.
Berichte aus Bad Homburg, Hochtaunus | Bad Vilbel, Wetterau | Darmstadt | Frankfurt | Kreis Groß Gerau | Hanau, Main-Kinzig | Main-Taunus | Mainz | Offenbach | Kreis Offenbach | Wiesbaden.
Von Wiesbaden über Frankfurt bis Hanau - Die Stadt und die Region auf einen Blick
Offenbach bangt um einen großen Arbeitgeber: Die Krise beim insolventen Druckmaschinen-Hersteller Manroland.
Facebook | Twitter überregional | Google+