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Nordostumgehung: Bürger stärker einbeziehen

Anwalt Klaus Berghäuser fordert mehr Transparenz für das Lokale Dialogforum zur Nordostumgehung.

Klaus Berghäuser ist promovierter Anwalt für Verwaltungsrecht und Notar.
Klaus Berghäuser ist promovierter Anwalt für Verwaltungsrecht und Notar.
Foto: Grösser/FR

Die Idee von Oberbürgermeister Walter Hoffmann, ein Lokales Dialogforum zur Nordostumgehung einzurichten, ist prinzipiell gut, kommt aber viel zu spät. Das hätte in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung stehen müssen." Diese Ansicht vertritt der Darmstädter Anwalt für Verwaltungsrecht, Klaus Berghäuser.

Er ist skeptisch, dass das Dialogforum tatsächlich ergebnisoffen ist, also die Möglichkeit besteht, die Nordostumgehung zu stoppen. Es sei schwierig, gefasste Entscheidungen umzuwerfen, denn da seien viel Zeit, Mühe und Geld reingeflossen.

Auf keinen Fall, so der Anwalt, dürfe das Forum eine Alibiveranstaltung oder eine Spielwiese werden, denn dann führe das Verfahren zu großer Frustration. Leider sei das Dialogforum als geschlossene Veranstaltung konzipiert. "Öffentlichkeit ist bei solchen Prozessen aber ein ganz wichtiges Kriterium", sagt Berghäuser.

Seit Jahr und Tag streitet er für mehr Bürgerbeteiligung. Zentraler Punkt müsse sein, die Bürger stärker in politische Prozesse und Entscheidungen einzubinden. Gefragt seien neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, sagt der Fachanwalt.

Bürgerbegehren und -entscheide förderten die Entwicklung demokratischer Streitkulturen. Wenn es um Belange "direkt vor der Haustür" gehe, erführen Bürger, "dass Kommunalpolitik bürgerlicher Partizipation sowie ihren Gestaltungswünschen unmittelbar zugänglich" sei.

Allerdings kritisiert Berghäuser die hohen Hürden, die der Gesetzgeber vor der Bürgerbeteiligung errichtet habe. Interessant im Zusammenhang mit dem gescheiterten Bürgerentscheid vom 7. Juni ist seine Forderung, das nötige Quorum für große Städte zu senken.

In Hessen ist ein Bürgerentscheid nur wirksam, wenn seine Initiatoren mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für ihr Anliegen gewinnen können. An dieser Voraussetzung war der Entscheid über die Nordostumgehung wegen 204 fehlender Stimmen gescheitert. Berghäuser hält diese Hürde für große Städte zu hoch und plädiert dafür, dem Staffelmodell von Bayern zu folgen. Dort gilt, je nach Größe der Kommune, ein Quorum von 20, 15 oder 10 Prozent.

Die Mobilisierung ist am größten, wenn Menschen direkt betroffen sind

"Wenn es um den Bau eines neuen Feuerwehrhauses geht, kriegen Sie in Dörfern, weil es alle angeht und interessiert, leicht eine hohe Beteiligung. Aber viele Eberstädter interessieren sich nur am Rande für den Bau der Nordostumgehung", verdeutlicht er sein Anliegen. Die Mobilisierung sei da am größten, wo die Menschen direkt betroffen seien.

Auch die Landes-SPD hat sich in einem Gesetzentwurf Ende Mai vergangenen Jahres für eine Staffelung ausgesprochen. Danach sollte in Gemeinden unter 50 000 Einwohner eine Mehrheit von 20 Prozent, darüber von 15 Prozent für den Erfolg des Bürgerentscheids genügen. Wäre dies Gesetz geworden, wäre die Nordostumgehung vom Tisch gewesen.

Berghäuser rät, die Bürgerbeteiligung nicht als Last, sondern als Chance zu begreifen. Dies müsse doch auch den unter Auszehrung leidenden Parteien nutzen, findet er. Ein relativ neues Mittel der Bürgerbeteiligung wurde 2004 ins Baugesetzbuch aufgenommen: Paragraf 4 erlaubt unter anderem Kommunen, bei Bauleitplanverfahren ergänzend zur vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung elektronische Informationstechnologien (E-Partizipa tion) zu nutzen.

Interessierte Bürger sollen ganz konkret an der Planung beteiligt werden

Der Gesetzgeber lade damit die gesamte interessierte Öffentlichkeit ein, sich zu einem Zeitpunkt an der Konkretisierung der Planung zu beteiligen, an dem sich diese noch in einer Frühphase befindet und in der Regel eine gewisse Flexibilität aufweise, schreibt Berghäuser in einem aktuellen Aufsatz über E-Partizipation in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht".

Bezogen auf das Lokale Dialogforum schildert der Anwalt die Vorteile so: "E-Partizipation ist ausdrücklich nicht an den Wohnort gebunden. So könnte auch ein Roßdörfer mitreden, denn aus dem Umland kommt ja ein hoher Druck zum Bau der Nordostumgehung." Durch E-Partizipation entstehe ein breiter Fundus an Erfahrungen und Gesichtspunkten für den vorgeschriebenen Abwägungsprozess: "Planer mögen das aber nicht, weil sie denken, sie wüssten schon alles." (ers)

Datum:  5 | 8 | 2009
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