Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Beschwerde der Bürgerinitiative Ohne Nordostumgehung (ONO) gegen die Werbekampagne zur geplanten Verkehrstrasse in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Wie berichtet, wollte die BI der Stadt Darmstadt unter anderem die Behauptung untersagen, der städtische Anteil an den Baukosten für die Nordostumgehung belaufe sich auf 40,7 Millionen Euro. Diese war auf auf Infobriefen zum Bürgerentscheid am kommenden Sonntag zu lesen, der per Postwurfsendung an die Haushalte ging.
"Wir sehen die Rechtsposition der Stadt zum zweiten mal in vollem Umfang bestätigt", kommentierte Oberbürgermeister Walter Hoffmann (SPD). frs

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