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Prozess um Polizisten-Beleidigung: Protest mit grünen Haaren

Kelsterbacher Waldbesetzer nutzen den Gerichtssaal als Bühne. Die Frage nach der Schuld des Flughafenausbaugegners Jens Wiegand bleibt dabei ungeklärt. Von Frank Schuster

Hat er? Oder hat er nicht? Ob der Flughafenausbaugegner Jens Wiegand während einer Demo im Kelsterbacher Wald zu Beginn des Jahres einen Polizisten beleidigte, blieb am Mittwoch beim Prozessauftakt im Rüsselsheimer Amtsgericht ungeklärt. Richterin Inge Kösters-Staples setzte die Verhandlung aus, da der 38-jährige Angeklagte einen Befangenheitsantrag stellte. Ihm drohen per Strafbefehl 600 Euro.

Mit Wiegand erhielten nach Auskünften der Umweltschutzorganisation Robin Wood etwa zwischen zehn und 15 weitere Ausbaugegner und Waldbesetzer Strafbefehle. Diese halten die Strafen für überzogen und sehen darin Versuche, weitere Proteste zu verhindern. Nach Aussage des Polizisten bezeichnete Wiegand ihn bei einer Personenkontrolle als "Wichser" und "Arschloch". Wiegand bestreitet das. Vielmehr habe der Beamte ihn mit nach hinten gedrehten Armen zehn bis 15 Minuten gewaltsam auf einen Tisch gepresst.

Als Indiz für eine Befangenheit der Richterin wertete der Angeklagte, dass das Gericht nicht seinem schriftlichen Antrag auf Anhörung eines Zeugen stattgegeben habe. Die Richterin räumte ein, dass sie bei Eingang des Schreibens im Urlaub gewesen sei. Damit erntete sie - nicht zum letzten Mal - Gejohle unter den gut 30 Ausbaugegnern im Saal.

Die Waldbesetzer, die an T-Shirts mit Aufdrucken wie "Stop Airport Expansion" (Stoppt die Flughafenerweiterung) zu erkennen waren, störten mehrfach die Verhandlung. Sie ließen einen rosa Luftballon steigen, summten Lieder oder griffen auf clowneske Einlagen zurück: Als etwa die Richterin einen der Besucher mit grüner Perücke bat, seinen "Hut" abzunehmen, erwiderte dieser: "Das sollen Haare sein." Besonders großes Gelächter erntete die Richterin, als sie nach mehrfachen Aufforderungen, nicht zu stören, an das Publikum gewandt sagte: "Sie sind die Öffentlichkeit, Sie dürfen nichts sagen!"

Der Angeklagte scheiterte mit seinem Antrag auf komplette Akteneinsicht. Nach einer Sitzungsunterbrechung händigte ihm die Richterin die nach ihrer Meinung für "Verteidigungsbelange relevanten" Seiten in Kopie aus. Wiegand, der ohne Anwalt antrat, aber mit anderen Ausbaugegnern ein Prozesstraining gemacht hatte, beharrte jedoch auf Herausgabe der ganzen Akte.

Er berief sich auf die Strafprozessordnung, nachdem die Richterin argumentiert hatte, ein Anwalt würde die Akte komplett bekommen. Auch ihr zweites Argument wollte er nicht gelten lassen: Die Richterin lehnte es "aus Kostengründen" ab, alle Seiten zu kopieren (Zwischenruf aus dem Publikum: "Ich spende einen Euro!").

Autor:  Frank Schuster
Datum:  27 | 8 | 2009
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