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RAF: Über Leben und Tod

Vor 30 Jahren lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, RAF-Häftlinge gegen Schleyer auzutauschen.

Unvergessen: das Bild des entführten Hanns-Martin Schleyer in der Gewalt der Terroristen.
Unvergessen: das Bild des entführten Hanns-Martin Schleyer in der Gewalt der Terroristen.
Foto: dpa

Es ist Samstag, der 15. Oktober 1977, als Ernst Benda die schwerste Entscheidung in seinem Richterleben treffen muss. Hanns-Eberhard Schleyer hat an diesem Tag am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht soll die Bundesregierung anweisen, elf Gefangene der RAF freizulassen. Nur Karlsruhe könne das Leben seines Vaters noch retten. Seit 40 Tagen ist der Arbeitgeberpräsident entführt, in den Händen der RAF.

Ernst Benda ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er muss mit seinem Ersten Senat die Entscheidung treffen. An diesem Samstag erreicht er nicht alle Richter, aber mit ihm zusammen sind es sechs, das genügt für die Beschlussfähigkeit.

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Einer der sechs ist Helmut Simon. "Es war eine bedrückende Situation", sagt er heute. Sie beschließen, nicht öffentlich zu verhandeln. "Ich habe das vorher und später nie mehr erlebt, dass wir unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen", erinnert sich Simon. Aber es gab Informationen, die keinesfalls an die RAF gelangen durften. Und schon gar nicht an die Entführer der Lufthansa-Maschine Landshut, die seit zwei Tagen damit drohten, 91 Passagiere in die Luft zu sprengen, falls die RAF-Häftlinge nicht gegen Schleyer ausgetauscht würden.

Das Beispiel Peter Lorenz

Hans-Jochen Vogel, Justizminister im Kabinett von Bundeskanzler Helmut Schmidt, begibt sich an jenem Samstagabend von Bonn nach Karlsruhe. Die Verhandlung beginnt gegen 23 Uhr. Hanns-Eberhard Schleyer, selbst Jurist, sieht den Staat in der Pflicht, sich schützend vor das Leben Unschuldiger zu stellen. Schleyer junior und seine Anwälte berufen sich auf das Abtreibungsurteil des Senats. 1975 hatte der Erste Senat den Staat gezwungen, Abtreibungen strafrechtlich zu verfolgen, weil nur so das Leben Ungeborener wirksam geschützt werden könne. Der Verzicht auf das Strafrecht in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten sei verfassungswidrig. Gestützt auf dieses Urteil verlangen die Anwälte den Schutz des Lebens von Schleyer und der 91 Geiseln in der Landshut. Der sei aber nur möglich, wenn der Staat Baader, Ensslin und neun weitere RAF-Häftlinge freilasse.

Vogel sieht das anders. Auf die Forderungen der Entführer einzugehen bedeute, das Leben weiterer Unbeteiligter in höchstem Maße zu gefährden, denn die elf Terroristen würden nach ihrer Freilassung ihre Verbrechen fortsetzen, wie im Entführungsfall von Peter Lorenz.

1975 war der Staat auf die Forderung der Kidnapper eingegangen und hatte fünf inhaftierte Terroristen gegen den CDU-Politiker ausgetauscht. Die meisten kehrten aus dem Jemen zurück und machten weiter wie Rolf Heißler, der an der Schleyer-Entführung beteiligt war. Vogel sagt in Karlsruhe aber noch etwas: Das Gericht solle in dieser Nacht unter keinen Umständen entscheiden, denn die Befreiung der Geiseln durch die GSG 9 stehe unmittelbar bevor. Falls das Verfassungsgericht aber die Freilassung der RAF-Häftlinge ablehne und das Urteil verkünde, würden die Entführer die Maschine womöglich vorher in die Luft jagen. Vertrauliche Informationen wie diese begründeten, weshalb die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden musste.

Benda erörtert die Verschiebung mit seinen Kollegen und mit Hanns-Eberhard Schleyer. Alle sind einverstanden. Man wartet die Nacht ab. Die Landshut befindet sich zu diesem Zeitpunkt in Dubai. Ulrich Wegener ist mit seiner GSG-9-Einheit den Entführern hinterhergeflogen und wartet auf den Einsatz. In Karlsruhe zieht sich der Erste Senat zur Beratung zurück.

"Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, denn sie bedeutete praktisch das Todesurteil", sagt der überzeugte Protestant und Sozialdemokrat Helmut Simon dreißig Jahre später. "Dennoch, es konnte keine andere Entscheidung geben. Auf die Forderung einzugehen, hätte Entführungen berechenbar gemacht und die nächste provoziert." Simon hatte 1975 gegen das Abtreibungsurteil der Mehrheit gestimmt und ein Sondervotum abgegeben. Die Verfassung schreibe dem Staat nicht vor, wie er Leben schützen müsse, nicht im Abtreibungsrecht und nicht bei Terrorakten. "Eigentlich hätte die Mehrheit beim Fall Schleyer merken müssen, dass sie im Abtreibungsurteil zu weit gegangen war. Der Staat kann nicht von Verfassung wegen zu bestimmten Schutzmaßnahmen verpflichtet werden", meint er noch heute.

Die Geschichte gab den Karlsruher Verfassungsrichtern recht. Die RAF nahm bis zu ihrer Auflösung 1998 nie mehr Geiseln. Es gab auch keine Selbstmorde von Gefangenen mehr.

Wäre Unnachgiebigkeit auch bei heutigen Geiselnahmen letztlich der richtige Weg? "Heute geht es in der Regel um Geld", sagt Simon. Man könne vom Staat eher erwarten, zum Schutz Unschuldiger Geld einzusetzen. "Aber auch bei den aktuellen Geiselnahmen kann es für die staatliche Entscheidung keine Automatik geben."

Nachrichten aus Dubai

Die Karlsruher Verfassungsrichter treffen etwa eine Stunde nach Mitternacht "intern die Entscheidung. Der Antrag von Schleyers Sohn wurde einstimmig abgelehnt", erinnert sich Benda. Dann beginnt das Warten. Benda sucht ein Radio, er will wissen, was in Dubai los ist. Im ganzen Gericht ist kein Radio aufzutreiben; Bendas Fahrer organisiert ein Transistorgerät. "Es muss die Deutsche Welle gewesen sein, die jede halbe Stunde über die Ereignisse berichtete." Aber eigentlich kann der Reporter nichts sagen, denn es geschieht nichts in dieser Nacht.

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Autor:  URSULA KNAPP
Datum:  16 | 10 | 2007
Seiten:  1 2
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