Der Fall Wolski wird immer bizarrer: Zu Beginn der Verhandlung vor dem Darmstädter Landgericht platzt dem Vorsitzenden Richter Rainer Buss der Kragen: Die Ehefrau des Angeklagten, die Richterin am hessischen Staatsgerichtshof, Karin Wolski, habe ihn angerufen und mitgeteilt, dass Michael Wolski einen Selbstmordversuch unternommen habe, so Richter Buss. Karin Wolski habe ihren Mann schwer verletzt in der gemeinsamen Wohnung in Neu-Isenburg gefunden, so der Richter.
Seitdem beschäftige sich die Kammer mit der Frage, wie die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wieder hergestellt werden könne und ob er wirklich verhandlungsunfähig sei - doch die behandelnden Ärzte in den Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden würden die Klärung behindern: "Ein derartiger Grad von Missachtung des Gerichts durch Ärzte ist mir noch nicht untergekommen", schimpfte Richter Buss, "das schlägt dem Fass den Boden aus."
Skeptischer Richter
Der Hintergrund: Wolski ist seit zwei Wochen krank. Laut Prozessordnung darf die Unterbrechung nicht länger als drei Wochen dauern. Andernfalls muss das gesamte Verfahren neu aufgerollt werden. Wolski bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben. Die Ärzte gäben dem Gericht einfach keine Auskunft, sagte Richter Buss. "Man kann sich die Frage stellen, ob wir hier nicht gefoppt werden."
Wegen dieser Äußerung stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Buss, doch der Richter ließ sich nicht beirren, die Frage der Verhandlungsfähigkeit weiter zu behandeln. Er habe "aus gut unterrichteter Quelle gehört, dass Herr Wolski vom Krankenbett aus die Veräußerung eines Immobilienkomplexes betreibt", sagte der Richter. "Der Informant hat mir bestätigt, dass Herr Wolski in diesen Immobilienverkauf eingegriffen habe, um Einfluss auf Vertragsinhalte zu nehmen."
Staatsanwalt Gerhard Pfeil äußerte sich am Rande der Verhandlung noch deutlicher: "Man kann den Vorgang auch so denken, dass Herr Wolski alles getan hat, um sich dem Verfahren zu entziehen", so Pfeil. "Das beinhaltet den Verdacht, dass Wolski den Selbstmord vorgetäuscht hat."
Um diesen Verdacht zu klären, wurde ein Polizeibeamter als Zeuge gehört, der erzählte, wie er Michael Wolski blutend an einem Waschbecken im Erdgeschoss des Privathauses aufgefunden habe, das er mit Richterin Karin Wolski gemeinsam bewohnt. "Ich habe versucht, Frau Wolski als Zeugin zu laden, aber sie bleibt bei ihrem Zeugnisverweigerungsrecht", sagte Richter Buss. Er wolle klären, "ob der Angeklagte sich der Hauptverhandlung schuldhaft entzieht". Hierzu hörte das Gericht den psychiatrischen Gutachter Lothar Staudt. Der Arzt berichtete, Wolski habe sich nach der Verhandlung im Landgericht am 3. November die Armbeugen aufgeschnitten und dabei zwei Liter Blut verloren.
Psychiater warnt
Der Suizidversuch sei jedoch nicht im Zustand schwerer psychischer Krankheit oder fehlender Steuerungsfähigkeit geschehen, sondern aus "rationaler Abwägung", sagte der Gutachter: "Es ging um Scham, um Ehre und das Ansehen seiner Frau, einer hohen Richterin." Fazit: Wolski habe "schuldhaft" und mit "bilanzierendem Verstand" Hand an sich gelegt. "Wenn der Selbstmordversuch ihm Vorteile bringt, wird er diese Methode weiter anwenden", warnte der Psychiater.
Neurologisch sei Wolski gesund, doch wegen des Blutverlusts und einer früheren Herzoperation sei ihm der Stress einer Verhandlung derzeit nicht zuzumuten. Wie schnell solch eine Blutarmut therapiert werden könne, will das Gericht wissen. "Wir haben ernsthaft erwogen, eine Verhandlung in der Klinik abzuhalten", sagt Buss. Er erlebe plötzlich auftretende Krankheiten bei Angeklagten immer wieder. Doch der Gutachter muss weiter - im Gericht wird er zeitgleich in einem anderen Verfahren erwartet. "Dann verhandeln wir abends weiter", donnert Richter Buss. Notfalls bis nachts.
Am Donnerstag entschied das Landgericht: Der Prozess wird ohne den Angeklagten fortgesetzt.

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