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Wolski-Prozess: Staatsanwalt fordert Haft

Der Fall Wolski neigt sich dem Ende entgegen. Im Prozess gegen Steuerhinterziehung fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre und neun Monate Haft. Insgesamt soll Wolski 1,6 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Von Pitt von Bebenburg

Im Prozess gegen den angeklagten Rechtsanwalt Michael Wolski wird das Urteil erwartet.
Im Prozess gegen den angeklagten Rechtsanwalt Michael Wolski wird das Urteil erwartet.
Foto: ddp

Darmstadt. Dem Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski droht eine Haftstrafe ohne Bewährung. Im Prozess vor dem Darmstädter Landgericht forderte Staatsanwalt Gerhard Pfeil am Donnerstag eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Staatsanwalt sieht die Hinterziehung von Schenkungssteuer in 22 Fällen sowie die vollendete oder versuchte Hinterziehung von Umsatz- und Einkommensteuer in acht Fällen in den Jahren 1999 bis 2003 als erwiesen an. Insgesamt habe Wolski 1,66 Millionen Euro hinterzogen.

In dem Verfahren ging es um nicht versteuerte Zuwendungen der reichen Immobilien-Unternehmerin Margit C. an Michael Wolski. Staatsanwalt Pfeil wertete sie zum großen Teil als Schenkungen. Wolskis Verteidiger räumten eine Schuld ihres Mandanten ein. Sie nannten jedoch keinen Betrag hinterzogener Steuern und baten um eine "milde Strafe". Verteidiger Josef Hillenbrand sagte, das Verhalten der Finanzbehörden sei "der eigentliche Skandal im Fall Wolski". Diese hätten durch ihre Untätigkeit das Verhalten von Michael Wolski "gefördert", ergänzte Verteidiger Hanno Durth.

Michael Wolski sagte in seinem Schlusswort, er bedaure sein Verhalten. Haupt-Leidtragende sei seine Frau Karin Wolski, die Richterin am hessischen Staatsgerichtshof ist. Auf sie kämen "Konsequenzen" zu, "die tiefe Einschnitte in ihrem Leben bedeuten werden", kündigte Michael Wolski an, ohne Genaueres zu sagen.

SPD, Grüne und Linke fordern seit Wochen Karin Wolskis Rücktritt als Verfassungsrichterin. Nach Informationen der FR ist Karin Wolski seit mehr als sieben Wochen krank geschrieben. Der Staatsgerichtshof teilte auf Anfrage mit, sie habe "auf Grund ihrer Erkrankung an den letzten beiden Beratungssitzungen des Staatsgerichtshofes am 17. Februar und am 17. März nicht teilgenommen". Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Frankfurt, an dem sie als Vizepräsidentin amtiert, sagte: "Frau Wolski ist seit dem 25. Januar gesundheitsbedingt abwesend. Wann sie wieder kommt, wissen wir nicht."

Gegen Karin Wolski wird nicht ermittelt. Vor den Plädoyers am Donnerstag verlas das Gericht ein Dokument aus dem Dezember 2002, das sie belastet. Darin erklärte Karin Wolski gemeinsam mit ihrem Mann gegenüber den Steuerbehörden, dass sich in Bezug auf Kinder-Freibeträge "nichts Wesentliches verändert" habe. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rainer Buss erhielt Sohn Nicolas Wolski seit September 2002 jedoch von Margit C. monatlich 1000 Euro. Michael Wolski antwortete: "Das wusste ich nicht." Als er davon erfahren habe, habe er seinen Sohn darauf aufmerksam gemacht, "dass das nicht geht". Nach Angaben von Richter Buss liefen die Zahlungen an den Sohn allerdings bis ins Jahr 2005. Dann sei das Geld zurückgezahlt worden, so Buss.

Anklage: C. gab Geld aus Liebe

Pfeil hält es für erwiesen, dass es ein "Liebesverhältnis" zwischen Wolski und der fast 20 Jahre älteren Margit C. gegeben habe. "Ich bin überzeugt, dass auch eine sexuelle Beziehung bestand", sagte Pfeil. Wolski bestreitet das. Nach Auffassung des Staatsanwalts hat Margit C. ihm aus Liebe Geld gegeben. Daher seien auch Zuwendungen von Margit C., die Karin Wolski und den beiden Söhnen zugute gekommen seien, als Zahlungen an Michael Wolski zu werten. Das entspreche den "tatsächlichen Lebensverhältnissen".

Pfeil wies Überlegungen des Gerichts zurück, Vorwürfe bei Umsatz- und Einkommensteuer fallen zu lassen, da die Steuererklärungen Wolskis von 2005 strafbefreiend wirken könnten. Dies dürfe nur gelten, wenn die Tat zur Zeit der Steuererklärung noch nicht entdeckt worden sei, betonte der Staatsanwalt. Nach seiner Auffassung gab es im Finanzamt Offenbach aber eine "objektive Entdeckungslage", auch wenn kein Bearbeiter reagiert habe. Ein Urteil am Landgericht wird für Freitag nächster Woche erwartet.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  18 | 3 | 2010
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