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Staatsexamen: Grüne gegen Wolski als Prüferin

Die hessische Richterin Karin Wolski sollte nach Ansicht der Grünen vorerst nicht als Prüferin im juristischen Staatsexamen eingesetzt werden. Von Pitt von Bebenburg

Die hessische Richterin Karin Wolski sollte nach Ansicht der Grünen vorerst nicht als Prüferin im juristischen Staatsexamen eingesetzt werden. "Die Vorstellung, dass ausgerechnet Karin Wolski Prüfungskandidaten erklärt, was richtig und falsch ist, ist geradezu absurd", sagte Grünen-Rechtspolitiker Andreas Jürgens gestern in Wiesbaden.

Karin Wolski ist Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt und Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof. Im laufenden Verfahren gegen ihren Mann Michael Wolski wegen Steuerhinterziehung war bekannt geworden, dass die Richterin mehrere Jahre lang keine Steuererklärung abgegeben haben soll.

Gegen Karin Wolski wird nicht ermittelt. Die Grünen fordern, dass disziplinarische Ermittlungen gegen sie aufgenommen werden. Es sei für einen Minister möglich, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, betonte der Grüne Jürgens. Dies sei auch schon mehrfach praktiziert worden.

Nach seiner Einschätzung hat Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hierüber in der vorletzten Woche falsche Angaben im Rechtsausschuss des Landtags gemacht. Hahn hatte dort ausgeführt: "Sie können nicht von mir erwarten, dass ich ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter einleite. Ich darf es nicht - und das ist auch gut so." CDU und FDP unterstützen diese Position.

Axel Wintermeyer (CDU) setzte Vorwürfe seiner Fraktion gegen die Frankfurter Rundschau fort. Er sprach von einer "fragwürdigen Berichterstattung" der FR, die von den Grünen zum Anlass genommen werde, "mit Dreck auf die Ermittlungsbehörden und den Justizminister zu werfen".

Die FR hatte aufgedeckt, dass Minister Hahn den Ausschuss nicht über das Angebot einer im Ausland lebenden Zeugin informiert hatte, für Ermittlungen gegen Michael Wolski in Deutschland auszusagen. Hahn gab inzwischen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ihn erst in dieser Woche über das Fax von 2008 informiert habe, in dem ein Anwalt auf die Bereitschaft der Frau hinwies.

Er habe dennoch korrekt auf die Frage geantwortet, da im Ausschuss lediglich nach einem Angebot der potenziellen Zeugin selbst gefragt worden sei und nicht nach dem Hinweis eines Dritten, fügte Hahn hinzu. Der Grüne Jürgens nannte diese Argumentation "absurdes Theater". Das Fax des Anwalts einer Verfahrenspartei sei "genau so gut, als hätte es die Zeugin selbst geschrieben".

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  26 | 2 | 2010
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