Nach gut 30-jähriger Planung hat die Darmstädter Stadtverordnetenversammlung Baurecht für die umstrittene Nordostumgehung geschaffen. In namentlicher Abstimmung votierten gestern Abend 46 Vertreter von SPD, FDP und CDU für den Bebauungsplan N 59. Dagegen stimmten 22 Stadtverordnete, im Wesentlichen von Grünen sowie den kleineren Fraktionen und Gruppen. Es gab keine Enthaltung.
Schon einmal, am 30. September 2008, hatte das Stadtparlament einen Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan war aber nicht veröffentlicht und damit auch nicht rechtsgültig geworden, weil die Bürgerinitiative Darmstadt ohne Nordostumgehung (ONO) einen Bürgerentscheid anstrengte, mit dem das Projekt verhindert werden sollte. Der Magistrat wollte deshalb keine vollendeten Tatsachen schaffen, sondern dessen Ausgang abwarten.
Beim Bürgerentscheid am 7. Juli vergangenen Jahres hatte zwar eine deutliche Mehrheit gegen den Bau der Nordostumgehung gestimmt. Insgesamt war die Beteiligung aber zu niedrig, am Ende fehlten 204 abgegebene Stimmen zur Gültigkeit des Bürgerentscheids. Die Hessische Gemeindeordnung sieht für diesen Fall vor, dass sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dem Thema befassen muss.
Die in Darmstadt regierende Ampelkoalition war in der Folge des Bürgerentscheids zerbrochen, weil die Grünen ankündigten, nicht erneut für die Nordostumgehung stimmen zu wollen.
Goldene Brücke für die CDU
Einen Tag vor der Abstimmung hatte der Magistrat Eckdaten zur Finanzierung des Projekts beschlossen. Damit kam er der CDU entgegen, die ihre Zustimmung zum Satzungsbeschluss von der Vorlage eines Finanzierungskonzepts abhängig gemacht hatte.
Demnach beträgt der städtische Kostenanteil an dem Bauprojekt 51,067 Millionen Euro. Für den Abschnitt von der B 42 zwischen Gräfenhäuser und Marburger Straße (nordwestlicher Tunnelausgang) rechnet der Magistrat mit 28,709 Millionen Euro, für den Tunnel sind voraussichtlich weitere 34,858 Euro fällig. Der Magistrat erwartet Zuweisungen von 12,5 Millionen Euro.
Für den ersten Abschnitt sollen ab 2011, für den zweiten schon 2010 weitere Mittel (50 000 Euro) in den Haushalt gestellt werden. Die Raten für 2010 bis 2012 müssen aus dem Finanzhaushalt finanziert werden, ohne dabei die Netto-Neuverschuldung zu erhöhen. Dies entspricht einer Vorgabe des Regierungspräsidiums, wonach neue Schulden nur in dem Maß erlaubt sind, wie alte getilgt werden.
Die Kosten für die Jahre ab 2013 sollen aus Zuweisungen, Sonderausschüttungen der HSE und über den Kreditmarkt finanziert werden. "Eine solche Mischfinanzierung halte ich im Moment für den saubersten Weg", hatte Kämmerer Wolfgang Glenz (SPD) zum Konzept erklärt. (ryp)

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