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Prozess gegen Wolski: Steuerfahndern Akten vorenthalten

Die Finanzbehörden geraten im Fall des Frankfurter Anwalts Michael Wolski stark unter Druck: Das Finanzamt Offenbach-Land soll der Steuerfahndung wichtige Akten vorenthalten haben. Von Pitt von Bebenburg

Wolskis Anwalt scheint die Schuld beim Finanzamt zu sehen.
Wolskis Anwalt scheint die Schuld beim Finanzamt zu sehen.
Foto: Andreas Arnold

Darmstadt. Die Finanzbehörden geraten im Fall des Frankfurter Anwalts Michael Wolski stark unter Druck: Das Finanzamt Offenbach-Land soll der Steuerfahndung wichtige Akten vorenthalten haben. Das berichtete ein Fahnder am Donnerstag vor dem Landgericht Darmstadt, wo gegen den 61-jährigen Wolski wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verhandelt wird. Außerdem habe das Amt den Bericht der Steuerfahndung monatelang liegen gelassen, ohne Konsequenzen daraus zu ziehen, sagte der Zeuge aus.

Nach Ende seiner Ermittlungen gegen Wolski im Jahr 2007 habe er "Grund zur Annahme" gehabt, "dass ich nicht die vollständigen Akten hatte", berichtete der Steuerfahnder Peter K. Der Vorsitzende Richter Rainer Buss fragte ihn entgeistert: "Das heißt Akten-Manipulation? Verstehe ich das richtig?" Der Zeuge hatte "keine Erklärung" für die seltsamen Geschehnisse. "Bis vor wenigen Wochen" seien ihm Dokumente nicht vorgelegt worden, die für seine Ermittlungen von 2005 bis 2007 von Belang gewesen wären, führte er aus.

So geht aus einem "Fragebogen" des Finanzamts von 1998 hervor, dass Wolski bei der Umsatzsteuer eine "Ist-Versteuerung" wünschte statt der gängigen "Soll-Versteuerung". Bei der "Ist-Versteuerung" muss ein Geschäftsmann seine Umsätze erst versteuern, wenn sie wirklich eingegangen sind - und nicht bereits, wenn er die Rechnung stellt. Dieses Dokument habe die Sachbearbeiterin Jahre nach Übergabe der Wolski-Akten an die Steuerfahndung "noch in losen Akten" gefunden, berichtete K. Über eine Entscheidung stehe nichts in den ihm bekannten Akten.

Tatsächlich sei das Finanzamt aber von einer "Ist-Versteuerung" ausgegangen, die Peter K. für falsch hielt. "Woher wissen Sie, dass es keinen entsprechenden Verwaltungsakte gibt?", fragte Richter Buss bissig. "Vielleicht liegt da noch was lose rum."

Fahnder K. erzählte, nach einem Gespräch mit dem Vorsteher des Finanzamtes Offenbach-Land habe man die Sache der Oberfinanzdirektion (OFD) zur Entscheidung vorgelegt. "Monate später wurde kommuniziert, dass man der Sachbearbeiterin gesagt habe, sie solle die Finger davon lassen", berichtete der Steuerfahnder.

"Verletzung der Steuerpflicht war schon sehr nachhaltig"

Erstaunliche Hartnäckigkeit legte das Finanzamt Offenbach aus Sicht von Fahnder K. und Richter Buss auch an den Tag, um weiter für Wolski zuständig zu bleiben, der bereits in den 90er Jahren mehrfach keine rechtzeitigen Steuererklärungen eingereicht hatte. Steuerfahnder K. wunderte sich: "Jeder Sachbearbeiter will eigentlich einen solchen Fall abgeben."

Wolski hatte nach Angaben des Gerichts im Jahr 2000 darum nachgesucht, auch in Umsatzsteuer-Fragen vom Finanzamt Offenbach-Land veranlagt zu werden, das für seinen Wohnort Neu-Isenburg zuständig ist. Nach Angaben des OFD-Beamten Albrecht B., der am Donnerstag aussagte, sei die Akte 2002 vom Finanzamt Frankfurt I zu den Offenbacher Kollegen gewechselt. Der OFD-Mann sagte, es sei für das Finanzamt "schwierig zu beurteilen", ob ein Anwalt tatsächlich einen großen Teil seiner Arbeit von zu Hause aus abwickele.

Für Fahnder K. war die Sache spätestens mit der Durchsuchung im Jahr 2005 klar. Man habe im Haus der Wolskis "nur einen Schreibtisch" gefunden - mit "Unterlagen, die dem beruflichen Umfeld der Ehefrau zugeordnet wurden". Ehefrau Karin Wolski ist Verwaltungsrichterin und Richterin am hessischen Staatsgerichtshof. Sie hatte wie ihr Mann mehrere Jahre hinweg keine Steuererklärung abgegeben. Gegen Karin Wolski wird aber nicht ermittelt.

Michael Wolski räumte am Donnerstag ein, dass seine Behauptung vom Schwerpunkt seiner Anwaltstätigkeit im Wohnhaus nicht zugetroffen habe. Sein "Arbeitsbüro" habe im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen gelegen.

Nach Angaben des Zeugen von der OFD hätten in der Wolski-Akte des Finanzamts nach und nach "50, 60 Erinnerungen" an fällige Zahlungen abgelegt sein müssen.Es seien aber viel weniger gewesen.

Wolskis Verteidiger Josef Hillenbrand warf die Frage auf, ob sein Mandant womöglich seine Einkünfte erklärt hätte, "wenn die Gegenseite", also die Finanzbehörden, "ihre Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hätten". Albrecht B. wies das zurück. "Die Verletzung der Steuerpflicht war schon sehr nachhaltig", entgegnete er.

Ein Urteil im Darmstädter Prozess wird noch vor Ostern erwartet.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  19 | 2 | 2010
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