Schlappe für die Gegner des von der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) geplanten Kohlekraftwerks: Im Streit zwischen der Stadtverordnetenversammlung und Oberbürgermeister Helmut Müller (CDU) hat das Verwaltungsgericht dem Stadtchef in einem Eilbeschluss Recht gegeben. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im September, über die Hauptversammlungen von KMW und Eswe den Bau stoppen zu wollen, war juristisch nicht zulässig. OB Müller habe ihn daher zu Recht nicht umgesetzt. Eine Begründung des Urteils steht noch aus.
Seit Ende 2004 plant die KMW, auf der Ingelheimer Aue ein Kohlekraftwerk zu bauen. Anfangs gab es dafür politische Zustimmung. Doch in der Bevölkerung wuchs der Protest gegen die Anlage, über 40.000 Einwendungen wurden abgeben. Seit 2008 gibt es in den Stadtparlamenten von Mainz und Wiesbaden Mehrheiten gegen das Projekt, das aber mittlerweile von Vorstand und Aufsichtsrat der KMW beschlossene Sache ist.
Alles zum geplanten Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue in einem FR-Spezial
Im September 2008 setzten SPD, Grüne, Linke Liste und Bürgerliste in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung durch, dass die Stadt über die Eigentümerversammlung der KMW den Bau doch noch stoppen soll - Eigentümer der KMW sind die Wiesbadener Eswe und die Mainzer Stadtwerke. Jedoch setzte OB Müller den Beschluss nicht um. Das Aktienrecht erlaube einen derartigen Eingriff in die Abläufe einer AG nicht, begründete er seine Haltung. "Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat meine Position mit seiner Entscheidung bestätigt", sagt Müller. SPD und Grüne haben bereits angekündigt, mit der Klage in die nächsthöhere Instanz gehen zu wollen: zum Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
In einem anderen Punkt urteilte das Verwaltungsgericht vorerst zu Gunsten der Stadtverordnetenversammlung: Das Parlament hatte im September auch beschlossen, die Satzung der KMW solle geändert werden. Demnach dürfe das Unternehmen keine Kraftwerke bauen, die pro Kilowattstunde mehr Kohlendioxid ausstoßen als das bestehende Gaskraftwerk auf der Ingelheimer Aue. Das geplante Kohlekraftwerk würde aber doppelt so viel von dem Treibhausgas freisetzen.
Im Eilverfahren hat das Gericht diese geplante Satzungs-Änderung nicht verworfen. Wenn beide Seiten das komplette Urteil akzeptieren, müsste Müller diesen Punkt umsetzen, meint der Fraktionsvorsitzende der CDU und Jurist, Bernhard Lorenz. Müller kündigte an, er warte die Urteilsbegründung ab und behielt sich vor, "gegebenenfalls Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu erheben".
Sollten alle juristischen Instanzen dem Wiesbadener Parlament die Satzungsänderung zugestehen, bedeutet dies immer noch nicht, dass sie auch durchgesetzt wird. Dazu müsste die Stadtregierung erst eine Mehrheit gegen die Mainzer Vertreter in der Eigentümerversammlung organisieren.
Vergleichbar mit Mainz
Dort gab es einen ähnlichen Streit. CDU, Grüne und ÖDP wollten in Mainz nachträglich einen Bebauungsplan für die Ingelheimer Aue beschließen, der ein Kohlekraftwerk unmöglich gemacht hätte. Auch in Mainz setzte Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD) den Beschluss aus rechtlichen Bedenken nicht um. Die Aufsichtsbehörde ADD bestätigte ihn in dieser Position. CDU, Grüne und ÖDP müssen nun am 11. Februar entscheiden, ob sie in die nächsthöhere Instanz gehen: zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

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