Berlin. Das Beste zum Schluss. Fast drei Wochen lang hatten Union und FDP vor allem darum gerungen, welche Entlastungen sie Bürgern und Unternehmen gewähren können. Die konkrete Entscheidung, was und wie viel es zu verteilen gibt, ließen die Parteichefs Angela Merkel, Guido Westerwelle und Host Seehofer bis zuletzt offen.
Das Entlastungsvolumen, das man gerade noch für vertretbar hält angesichts der Löcher in den Kassen, ist in den Gesprächen um ein Viertel auf rund 25 Milliarden Euro gewachsen. Teilen müssen sich diese Summe die Unternehmen, die Erben, die Arbeitnehmer und die Familien.
So wollen Union und FDP die Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform lockern, mit der die große Koalition die Einnahmeausfälle durch die seit 2005 geltenden Tarifsenkungen begrenzen wollte. Vor allem soll die Zinsschranke, die Konzernen Steuerersparnisse durch die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland erschwert, erst bei einem Gewinn von mindestens drei Millionen Euro statt einer Millionen Euro greifen. Auch sind steuerliche Erleichterungen vorgesehen, wenn Firmen Problemunternehmen übernehmen, um deren aufgelaufenen Verluste beim Finanzamt geltend zu machen.
Bessergestellt werden Geschwister bei Erbschaften durch höhere Freibeträge. Auch Kinder, die vom Vater oder der Mutter einen Betrieb übernehmen, sollen leichter an Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer herankommen. Die Auflagen, die Arbeitsplätze zehn Jahre halten zu müssen, erschienen der Union und vor allem der FDP als zu bürokratisch und realitätsfremd.
Bei der angestrebten Familienentlastung erwiesen sich die hohen Kosten als schwer zu überwindendes Hindernis. Zwar setzten sich die schwarz-gelben Familienpolitiker einhellig dafür ein, den Kinderfreibetrag auf den für Erwachsene gültigen Wert von 8004 Euro und das Kindergeld auf 200 Euro anzuheben. Doch den Zeitpunkt ließen sie offen. Bei den Beratungen, die zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht abgeschlossen waren, zeichnete sich eine Stufenlösung mit mehreren Schritten auf dem Weg dorthin ab.
Für Unmut in der künftigen Koalition hat das Hin und Her um den Schattenhaushalt gesorgt, aus dem Union und FDP die Defizite der Sozialversicherungen bezahlen wollen, ohne dass die Kredite im Bundeshaushalt auftauchen. Nachdem das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken vor allem gegen den Einbezug der Krankenversicherung geltend gemacht hatte, soll der Topf nun allein die Verbindlichkeiten der Arbeitslosenversicherung ausgleichen.