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Verwaltungsgericht zu Urteil: Kein Bedarf an Nachtflügen

Am 4. Januar endet die Einspruchs-Frist gegen das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Für alle Beteiligten heißt es nun Akten wälzen. Von Jutta Rippegather

Laut Planfeststellungsbeschluss für die projektierte Landebahn sind 17 Flüge  in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr mit dem gesetzlichen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm vereinbar.
Laut Planfeststellungsbeschluss für die projektierte Landebahn sind 17 Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr mit dem gesetzlichen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm vereinbar.
Foto: Arnold

Der Countdown läuft seit Freitag: Am 4. Januar endet die Einspruchs-Frist gegen das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Statt Weihnachtsplätzchen knabbern heißt es nun Akten wälzen für die Vertreter der Kommunen, des Landes, für die privaten Kläger und deren Anwälte. Einen ganzen Aktenordner füllt die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung, die am Freitag bei ihnen eintraf. Das Dokument ist nicht öffentlich. Es liegt der Frankfurter Rundschau vor.

Das Schnellurteil war bereits im August gefallen. Es hatte für reichlich Wirbel gesorgt, weil die Richter darin Kritik an der vom Land vorgesehenen Nachtflug-Regelung übten. Laut Planfeststellungsbeschluss für die projektierte Landebahn sind 17 Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr mit dem gesetzlichen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm vereinbar. Die Kasseler Richtern sehen keinen Grund für ein Ja zum nächtlichen Verkehr am Himmel. Die gesetzlich notwendige "Dringlichkeit der nächtlichen Transportleistungen" sei nicht ermittelt worden. Und Passagierflüge erst recht nicht mit den Ruhebedürfnissen der Bevölkerung vereinbar, "weil die Lärmbelastung schon jetzt besteht und mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn weiter anwachsen wird".

Der VGH verweist auf den Flughafen Hahn, der eine gute Alternative für touristische Flüge in der Nacht sei. Außerdem betont er, dass die Flughafenbetreiberin Fraport selbst ausdrücklich auf planmäßige Flüge verzichtet habe.

"Für Offenbach hat sich nichts geändert", sagt der Dezernent Paul-Gerhard Weiß (FDP). "Wir gehen auf jeden Fall in die Revision." Ziel sei, die Landebahn im Ganzen zu verhindern. Die Stadt wehre sich entschieden dagegen, in ihrer Selbstverwaltung beschnitten zu werden. Der Magistrat von Mörfelden-Walldorf will sich am nächsten Montag mit dem Urteil beschäftigen. "Es gibt gute Gründe für eine Revision", sagt der Referent des Bürgermeisters, Heinrich Viebrock. Aus Rüsselsheim und Neu-Isenburg ist zu hören, dass nun erst einmal das Urteil gelesen werden müsse.

Neben den Anwälten der klagenden Kommunen werden auch die des Landes die 417 Seiten ausgiebig studieren. "Wir prüfen das Urteil und werden dann entscheiden, ob wir in Revision gehen", teilt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage mit. Wiesbaden steht unter Zugzwang. Bereits am Sonntag hatte die Deutsche Lufthansa mitgeteilt, dass sie einen Revisionsantrag des Landes erwarte und damit auch die Verteidigung der im Planfeststellungsentwurf genannten Zahl der Nachtflüge.

Autor:  Jutta Rippegather
Datum:  8 | 12 | 2009
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