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Leitartikel: Wolski - Ehrenrettung für die Justiz?

Fast drei Jahre Haft. Das Urteil gegen Michael Wolski rückt manches gerade, was von hessischen Steuerbehörden verbogen wurde. Es ist ein wichtiges, aber vorläufiges Stück Ehrenrettung für die Justiz, meint Pitt von Bebenburg.

Pitt von Bebenburg ist Landtagskorrespondent der Frankfurter Rundschau.
Pitt von Bebenburg ist Landtagskorrespondent der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Die einen nennen den Wolski-Prozess einen "Krimi", die anderen eine "Seifenoper". Doch das Verfahren gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski, der gestern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde, war viel mehr. Es war ein wichtiges Stück Ehrenrettung für die Justiz.

Der Fall Wolski ließ ernsthafte Zweifel am Willen von Justiz- und Finanzbehörden aufkommen, auch einem unbequemen Straftäter mit dem nötigen Nachdruck zu Leibe zu rücken. Einem Delinquenten zumal, dessen Ehefrau Karin Wolski als hohe hessische Richterin auf gute Verbindungen in die Landes-CDU von Roland Koch zählen kann. Viele dieser Zweifel bleiben trotz des konsequenten und fairen Verfahrens in Darmstadt bestehen.

Wer über viele Jahre als Schutzengel seine Hand über Michael Wolski gehalten hat, das war im Prozess nicht aufzuklären. Der Verdacht, dass der Schutzengel in Wiesbaden zu suchen sei, lag für viele nahe - war es doch Kochs Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner, der Karin Wolski einst den Weg zum Oberbürgermeister-Amt in Offenbach ebnen wollte. Doch das Verfahren hat keine Belege dafür erbracht, dass eine "lange Hand" aus der Landeshauptstadt im Spiel war.

Unübersehbar ist jedoch die jahrelange Unwilligkeit der Frankfurter Ermittlungsbehörde, den spektakulären Vorwürfen gegen den Rechtsanwalt nachzugehen. Mehrmals sorgten erst Beschwerden eines Anwalts dafür, dass weiter ermittelt wurde. Jetzt bleibt deswegen eine der spannenden Fragen, ob andere Verfahren gegen Wolski im Windschatten des Darmstädter Urteils eingestellt werden. Die Befürchtung erscheint nach früheren Erfahrungen nicht abwegig, obwohl der Darmstädter Prozess den Ermittlern eher Munition für ihr Verfahren wegen Untreue geliefert hat.

Den größten Schatten auf die Justiz wirft jedoch die Ehefrau des Verurteilten, die noch immer als hessische Verfassungsrichterin amtiert. Stück für Stück ist sie im Prozess belastet worden, wegen um Jahre zu spät abgegebener Steuererklärungen, wegen falscher Angaben beim Finanzamt, wegen unter einer Scheinadresse angemeldeter Autos. Die Vorstellung, dass diese Frau trotzdem in wichtigen Fragen des Landes Hessen Recht sprechen soll, ist aberwitzig. Auch deswegen ist das Urteil nur eine vorläufige Ehrenrettung für die Justiz.

Hinzu kommt, dass die Steuerbehörden in dem Prozess ein Armutszeugnis ausgestellt bekamen. Das Verhalten der Finanzämter im Steuerfall Wolski war skandalös. Wolski durfte quasi das Finanzamt wählen, das ihn gnädig behandeln sollte, obwohl dieses Amt gar nicht für ihn zuständig war. Dort schätzte man zwar munter die Steuerschuld, kam aber nicht auf die Idee, dass der Mann nach mehreren Jahren ohne Steuererklärung ein Steuerhinterzieher sein könnte.

Am Ende profitierte der Angeklagte von der ungeheuerlichen Nachlässigkeit der Finanzbehörde. Das Gericht konnte bestimmte Taten nicht ahnden, weil sie trotz zwischenzeitlicher Durchsuchungen bei ihm als nicht entdeckt gewertet werden mussten - denn beim Finanzamt war noch immer nicht der Groschen gefallen. Seine dann doch noch abgegebene rückwirkende Steuererklärung schützte ihn deswegen vor Strafe. Der Fall ist so krass, dass er die Diskussion über die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige beim Finanzamt beleben muss.

Unfassbar selbst für den Richter war die Uneinsichtigkeit der Finanzbeamtinnen, als sie vor Gericht aussagten und noch immer nicht richtig bemerkt hatten, dass etwas nicht stimmte. Viel tiefer lassen jedoch die Worte des Staatsanwalts blicken. Er leitete keine Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Beamtinnen ein - und argumentierte, dass bei hessischen Finanzämtern noch viel schlimmere Nachlässigkeiten als im Fall Wolski vorkämen. Da müssen die Alarmglocken schrillen.

Doch auch in der Finanzbehörde gab es wenigstens einen Lichtblick im Fall Wolski. Die Steuerfahndung hat gründlich recherchiert, sich von Konflikten mit dem örtlichen Finanzamt nicht bremsen lassen und das Darmstädter Verfahren damit erst möglich gemacht.

Ansonsten jedoch hat das Vertrauen in die Unparteilichkeit der staatlichen Institutionen im Fall Wolski arg gelitten. Sie haben vieles gutzumachen. Bei der weiteren Arbeit an diesem Fall. Und weit darüber hinaus. Das ist eine Frage des Vertrauens.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  26 | 3 | 2010
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