Die hohe hessische Richterin Karin Wolski soll nach Erkenntnissen des Darmstädter Landgerichts eine Zweitwohnung angemeldet gehabt haben, in der sie nicht gewohnt habe. Dass es sich bei der Adresse im Frankfurter Nordend tatsächlich um Wolskis Wohnung handele, entspreche "nach allem, was wir bisher gehört haben, nicht der Wahrheit", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Buss am Dienstag in der Verhandlung gegen ihren Ehemann Michael Wolski.
Anwalt Wolski steht vor Gericht, weil er Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben soll. Gegen Karin Wolski wird nicht ermittelt.
Aus zahlreichen Dokumenten, die das Gericht am Dienstag verlas, geht hervor, dass Michael Wolski sich bei Behörden dafür einsetzte, dass die zeitweise sechs auf Karin Wolski angemeldeten Autos ein Frankfurter Kennzeichen behielten. Dabei wohnte das Ehepaar in Neu-Isenburg im Kreis Offenbach. Michael Wolski versicherte in den Briefen, dass er im Namen seiner Frau vorstellig werde: "Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert."
In einem Schreiben teilte Michael Wolski mit, seine Frau sei "aus versicherungstechnischen Gründen" Halterin aller Fahrzeuge der Familie. In der Verhandlung ergänzte Wolski, ein Vertreter der Autoversicherung habe ihn darauf hingewiesen, dass seine Frau den günstigen "Beamtentarif" genieße.
Der Vorsitzende Richter Buss warf dem Angeklagten ferner vor, er habe zur gleichen Zeit zwei Mandanten beraten, die in einem Verfahren gegnerische Parteien waren. "Das ist doch mit anwaltlichen Grundsätzen völlig unvereinbar", stellte Richter Buss fest.
Wolski hatte eingeräumt, dass auf dem Computer in seinem Büro Schriftsätze sowohl für den Immobilien-Unternehmer Ignaz C. als auch für dessen Frau Margit C. entstanden waren und er "aus rechtlicher Sicht drüber geguckt" habe. Die potenziellen Erben werfen Michael Wolski vor, er habe sich mit Hilfe von Margit C., aber gegen den Willen von Ignaz C. am Vermögen der Familie bereichert.
Der Richter sagte zu Wolski: "Das ist doch völlig offensichtlich, dass Sie nicht für Herrn C. sprechen konnten, wenn die Frage ist, ob zu Lasten von Herrn C. zu Ihren Gunsten Geld veruntreut wurde." Wolski entgegnete, er habe sich "nie als Gegenpartei gesehen".
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte ein Verfahren wegen Parteiverrats gegen Michael Wolski, in dem es um genau diesen Interessenkonflikt ging, 2009 eingestellt. Gegen einen ersten Versuch, dieses Verfahren zu den Akten zu legen, hatte der Schwiegersohn des Ehepaars C. noch erfolgreich Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Frankfurter Ermittler daraufhin angewiesen, das Verfahren wieder aufzunehmen - bis es dann doch, auf Empfehlung einer Frankfurter Amtsrichterin, wegen geringer Schuld eingestellt wurde.

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