Darmstadt. Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski hat sich am Dienstag öffentlich bei seiner Frau Karin Wolski entschuldigt, die als Richterin am hessischen Verfassungsgerichtshof tätig ist. "Sie hat die Last getragen", sagte der 61-jährige Wolski vor dem Landgericht Darmstadt, wo gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verhandelt wird. "Ich habe sie immer im guten Glauben gelassen, alles sei in Ordnung, obwohl nichts in Ordnung war", sagte Michael Wolski.
Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen Zuwendungen der Immobilien-Unternehmerin Margit C., für deren Firmen er arbeitete, waren Geldflüsse auch an Karin Wolski bekanntgeworden. Gegen die Richterin laufen keine strafrechtlichen Ermittlungen. Sie hat sich nicht zu den Vorgängen geäußert.
Richter Rainer Buss teilte am Dienstag mit, dass auch Margit C. von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch mache, da ein Verfahren gegen sie wegen des Verdachts auf Untreue in Frankfurt geführt werde.
Wolskis Verteidiger Josef Hillenbrand berichtete, dass das Geld, das von Margit C. an Karin Wolski floss, als Zuwendung von Margit C. an Michael Wolski anzusehen sei.
Steuerlich werde überprüft, inwieweit es in diesem Zusammenhang Zuwendungen von Michael Wolski an seine Gattin gegeben habe. In dem entsprechenden Steuerermittlungsverfahren des Finanzamts gehe es um "maximal 381.000 Euro".
Michael Wolski las am Dienstag vor Gericht eine etwa halbstündige Erklärung vor. Der Jurist räumte ein, dass er Steuererklärungen um mehrere Jahre zu spät abgegeben habe. Allerdings habe er nie vorgehabt, Steuern zu hinterziehen. Sein "nachlässiges Verhalten" erklärte der Anwalt mit gesundheitlichen Problemen und der hohen Belastung durch die Arbeit für die Firmengruppe von Ignaz und Margit C., die in ihrer Existenz bedroht gewesen sei. "Ich bin kein Schwerverbrecher, wie es in den Medien dargestellt wird", sagte Michael Wolski.
In dem Prozess spielt eine wichtige Rolle, ob die hohen Beträge, die Margit C. und ihre Firma dem Anwalt Wolski zukommen ließen, als Schenkungen, Honorare oder Darlehen aufzufassen sind. "Schenkungen wären unter rein steuerlichen Aspekten für mich die bei weitem günstigste Lösung gewesen", sagte Michael Wolski.
Wegen "zivilrechtlicher Bedenken" habe man aber die Konstruktion eines Darlehens gewählt - da er sich sonst Angriffen der Kinder von Ignaz C. ausgesetzt hätte, die Wolskis Einstieg in die Unternehmensgruppe C. missbilligten. Michael Wolski betonte, dass der Darlehensvertrag "kein Scheinvertrag" und tatsächlich am 31. Mai 2001 unterzeichnet worden sei, wie darauf vermerkt ist. Steuerfahnder Peter Keller, der mit den Ermittlungen in dem Fall betraut war, äußerte Zweifel daran.
Bei Durchsuchungen im Jahr 2004 sei der Vertrag noch nicht gefunden worden. Zudem sei der Vertrag auf einem Computer gespeichert gewesen. Bei der Analyse durch einen Experten der Steuerfahndung habe sich gezeigt, dass das Dokument erst im August 2004 angelegt worden sei. Der Vertrag sei deshalb "fingiert" und "rückdatiert" worden, schloss der Steuerfahnder. Seiner Ansicht nach spreche "mehr dafür, umsatzsteuerpflichtige Honorare anzunehmen als Schenkungen".
Auf Nachfragen des Gerichts gab Keller an, dass das Finanzamt trotz der jahrelangen Verzögerungen Wolski nie Fristen gesetzt habe. Auch Zwangsgeld sei nicht angedroht worden. Richter Rainer Buss konstatierte: "Wir sind fassungslos bei Betrachtung der Steuerakten." Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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