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Wolski-Prozess: Finanzamt schaute weg

Der Darmstädter Richter Rainer Buss wundert sich über das Gebaren des Finanzamts im Fall Wolski und kommentiert dies mit "Uiuiui". Von Pitt von Bebenburg

Der angeklagte Rechtsanwalt Michael Wolski.
Der angeklagte Rechtsanwalt Michael Wolski.
Foto: ddp

Der Darmstädter Richter Rainer Buss wunderte sich über das Gebaren des Finanzamts. "Das, was Sie uns erzählt haben, ist verallgemeinerungsfähig auf Hessen?", fragte Buss ungläubig eine der beiden Finanzbeamtinnen, die am Freitag im Prozess gegen den Rechtsanwalt Michael Wolski als Zeugin aussagten. Als die Frau nur mit den Achseln zuckte, ließ der Richter ein "Uiuiui" hören. Zuvor war herausgekommen, dass das Finanzamt jahrelang nicht mit Sanktionen gedroht hatte, obwohl Wolski keine Steuererklärungen abgegeben hatte.

Wolski ist am Landgericht angeklagt, weil ihm Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen wird. Der Fall ist brisant, weil seine Frau Karin Wolski Richterin am hessischen Staatsgerichtshof ist. Gegen sie wird nicht ermittelt.

Wie die Staatsanwaltschaft herausfand, gab Michael Wolski jahrelang keine Steuererklärung ab. Das galt nach Dokumenten, die am Freitag vor Gericht verhandelt wurden, zumindest teilweise auch für die gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung der Wolskis. So sah sich das Gericht die gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung des Ehepaars Wolski von 1997 an, die erst am 9. April 2001 im Finanzamt einging und zudem unvollständig war.

Was den Richter jedoch aufhorchen ließ, war die Nachlässigkeit der Finanzbehörden. So schickten sie Michael Wolski nie eine Zwangsgeld-Androhung für die Umsatzsteuer-Erklärung der Jahre 1998 oder 2000. Erst Jahre später wurden diese Erklärungen nachgereicht.

Auch um die Strafbarkeit einer möglichen Steuerhinterziehung kümmerten sich die beteiligten Finanzämter nach Aussagen der Mitarbeiterinnen nicht. "Vielleicht, weil die Wolskis eine Familie sind, die im Licht der Öffentlichkeit steht?", fragte Richter Buss. Die Finanzbeamtin S. zuckte mit den Schultern. "Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung", sagte sie dann. Bei ihrer Kollegin F. hakte der Richter nach, ob vielleicht bekannt sei, dass das Finanzamt Offenbach-Land besonders lax mit der Umsatzsteuer umgehe. F. erwiderte, das wisse sie nicht. "Und wenn, dann müsste das unter den Steuerpflichtigen die Runde machen."

Kurz darauf zeigte sich der Richter erneut fassungslos: Da tauchte ein Vertrag von Michael Wolski und der betagten Geschäftsfrau Margit C. in zwei Versionen auf, die sich an einer wesentlichen Stelle unterschieden. Es ging um die Gründung einer Grundstücksgesellschaft in Wiesbaden 2003 aus Margit C.s Vermögen, die ihr und Michael Wolski je zur Hälfte gehören sollte.

Der Zeuge Lutz T., der zeitweise als Betreuer von Margit C.s Ehemann eingesetzt war, hatte eine Vertragsversion von Margit C. erhalten. Sie sah für deren Todesfall vor, dass ihre Erben den Anteil an der Gesellschaft erhalten sollten. Nun stellte sich heraus, dass dem Gericht eine andere Fassung des selben Vertrags vorlag. Darin ist Michael Wolski als Alleinerbe der Gesellschaft eingesetzt. Wer die Änderung aus welchem Grund vorgenommen hatte, blieb zunächst unklar.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  7 | 11 | 2009
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