Geldflüsse einer reichen Gönnerin an den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski und auch an seine Frau, die hohe Richterin Karin Wolski, spielen im Prozess gegen Michael Wolski wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eine Rolle. Das machte der Vorsitzende Richter Rainer Buss zum Ende des ersten Prozesstags am Mittwoch am Landgericht Darmstadt deutlich. Michael Wolski ist vor der 9. Strafkammer angeklagt, dem Staat mehr als 2,3 Millionen Euro vorenthalten zu haben. Diesen Vorwurf wiesen seine Verteidiger zurück.
Richter Buss sagte, Zahlungen der Unternehmersgattin Margit C. seien "unmittelbar auch an Frau Karin Wolski gegangen". Er nannte "die Begleichung von Steuerschulden und die Begleichung von Kaufpreisschulden". In der Anklage werden diese Geldflüsse als Zuwendungen an Michael Wolski aufgefasst. Man müsse klären, wie die Geldflüsse "im Dreiecksverhältnis" zwischen Frau C. und dem Ehepaar Wolski steuerrechtlich zu bewerten seien, sagte Richter Buss.
Zuvor hatte die Kammer mehr als zwei Stunden lang Belege für Zuwendungen von Margit C. oder der Unternehmensgruppe C. an Michael Wolski oder das Ehepaar Wolski verlesen. Aus einigen Dokumenten geht hervor, dass Karin Wolski, die seit 2003 Richterin am hessischen Staatsgerichtshof ist, Nutznießerin von Überweisungen gewesen sein soll.
So soll sie im Jahr 2000 gemeinsam mit zwei anderen Personen, aber ohne ihren Mann, eine Ferienwohnung auf Mallorca für 500 000 Mark (255 000 Euro) erworben haben. Das gehe aus einem auf spanisch verfassten Kaufvertrag hervor, sagte der Vorsitzende Richter. Wenige Tage zuvor seien 500 000 Mark von der Firma C. auf ein gemeinsames Konto von Michael und Karin Wolski überwiesen worden.
Außerdem belegte das Gericht mit der Vorlage des Fahrzeugbriefs, dass ein von Frau C. mit 265 000 Mark bezahlter Ferrari 550 Maranello auf Karin Wolski zugelassen war. Karin Woski äußert sich zu den Vorgängen bisher nicht. Gegen sie wird nicht ermittelt.
Um die steuerrechtlichen Fragen zu bewerten, soll in dem Verfahren geklärt werden, ob die Zuwendungen von Margit C. und dem Unternehmen C. an Michael Wolski Schenkungen oder Honorare für seine anwaltliche Tätigkeit waren. Eine Rolle spielt ein Vertrag über ein angebliches Darlehen von Margit C. an Michael Wolski "bis zu einem Gesamtwert von vier Millionen Mark", der von 2001 datiert. Dem stünden aber Selbstauskünfte Wolskis für Banken gegenüber, bei denen er in den Jahren 2003 "keine Steuerschulden und keine Darlehen" angegeben habe, sagte Richter Buss.
Mit scharfen Vorwürfen gegen das Gericht war Michael Wolskis Verteidigung in den Prozess gestartet. Durch den Vorsitzenden Richter Rainer Buss und die anderen Richter werde "der Inquisitionsprozess wieder eingeführt, in dem das Gericht zugleich Ankläger ist", sagte Wolskis Verteidiger Hanno Durth. Deshalb halte sein Mandant die Richter für befangen. Über den Befangenheitsantrag wurde noch nicht entschieden.
Anwalt Durth bezog sich auf die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt die ursprüngliche Anklage wegen des Verdachts auf Hinterziehung von Umsatz- und Einkommensteuer um eine "Ergänzungsanklage" wegen möglicher Hinterziehung von Schenkungssteuern erweitert hatte. Dies sei eine "vom Gericht bestellte Hilfsanklage", sagte Anwalt Durth.
Staatsanwalt Gerhard Pfeil wies das außerhalb des Gerichtssaals zurück. Er bezeichnete die Ergänzungsanklage als "sachdienlich".

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