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27. November 2012

Doping: Römisches Recht

 Von Grit Hartmann
Freie Fahrt im Land der Dopinggesetzlosen: Ferrari-Kunde Leonardo Bertagnolli bei der Deutschland-Tour 2008. Foto:  dapd/ap/Daniel Maurer

Ein unveröffentlichter Wada-Report zum italienischen Antidopinggesetz führt vor, was in Deutschland fehlt. Das italienische Recht bestraft nicht nur den Handel mit Dopingsubstanzen, sondern auch dopende Elite-Sportler mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren.

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Originalität kann man Michael Vesper, dem Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), wahrlich nicht absprechen. So stimmte er dieser Tage in den Chor derer ein, die das Vorgehen der US-Antidoping-Agentur (Usada) gegen Lance Armstrong belobigen. Seine flotte Interpretation war innenpolitisch gemeint: Armstrong sei nicht durch staatliche Behörden erwischt worden, „sondern durch die Aussagen seiner ehemaligen Kumpels“. Eine solche Aufklärung sei auch in Deutschland möglich.

Nur die halbe Wahrheit

Natürlich ist das nur die halbe Wahrheit. Vesper hat Gründe, die Wirklichkeit ein wenig zu verbiegen, damit nicht allzu viele Fragen aufkommen zur Gesetzeslage hierzulande. Die wird am heutigen Mittwoch im Bundestags-Sportausschuss diskutiert. Laut einem Prüfbericht der Bundesregierung mischt das Arzneimittelgesetz, seit es vor fünf Jahren verschärft wurde, die Dopingszene auf. Beleg? 2011 wurden fast 1600 Dopingverfahren eingeleitet. Die Frage, ob die Gesetzgebung Zugriff auf den Spitzensport ermöglicht, passt der Regierung jedoch so wenig ins Konzept wie dem DOSB, weshalb der Bericht eines gar nicht erst erwähnt: Ermittelt wird in der Bodybuilder-Szene. Nicht eines der Verfahren führte zu Elite-Athleten.

Was den Usada-Bericht betrifft, liegt Vesper zudem falsch. Dessen Durchschlagskraft verdankt sich auch einem der strengsten Antidopinggesetze weltweit, dem italienischen Legge 376/2000. In Padua ermittelt Staatsanwalt Benedetto Roberti seit zwei Jahren gegen Michele Ferrari und seine Entourage, auch gegen Sportler. Ferrari machte neben Armstrong eine ganze Armada von Athleten flott. Dass das italienische Gesetz nicht nur, wie hierzulande, den Handel mit Dopingsubstanzen bestraft, sondern auch dopende Elite-Athleten als Sportbetrüger mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren bedroht, dürfte die Zungen der Radprofis Filippo Simeoni, Wladimir Bileka und Leonardo Bertagnolli erheblich gelockert haben. Simeoni erhellte Ferraris „Beratung“ in den 90ern, Bertagnolli führte die Ermittler mit seiner Aussage zu jenem Camper, in dem „Dottore Mito“ (Doktor Mythos) Athleten präpariert haben soll – eine Abhöraktion folgte. „Deshalb war es möglich“, heißt es in der Usada-Anklage, „Ferraris Doping-Verwicklung in jedes der für den Fall Armstrong relevanten Jahre von 1998 bis 2010 nachzuweisen.“

Die deutsche Sportpolitik muss das ignorieren, sonst fielen die Lobreden aufs Arzneimittelgesetz ins Wasser. Ein unveröffentlichter, 289 Seiten starker Report, der dieser Zeitung vorliegt und gewissermaßen das Pendant zum Jahn-Bericht der Bundesregierung bildet, illustriert den Wert der italienischen Rechtsprechung. Die Welt-Antidoping-Agentur (Wada) beauftragte zwei wissenschaftliche Schwergewichte mit der Evaluierung des italienischen Antidopinggesetzes: die Kriminologie-Professorin Letizia Paoli (Universität Leuven) und Alessandro Donati, einst Trainer der Leichtathletik-Nationalteams und später Forschungsleiter des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (Coni). Das verließ Donati, als er aufdeckte, wie vier Coni-Präsidenten die Dopingpraktiken von Ferraris Patron Francesco Conconi bis Ende der 90er-Jahre befördert hatten. Dem Bündnis attestierte ein Staatsanwalt die Qualität einer „kriminellen Vereinigung“; das Verfahren wurde aber wegen Verjährung eingestellt. Die Karriere dieser Funktionäre hat das im organisierten Sport nicht behindert“, halten Paoli und Donati fest. Sie nennen den einstigen Coni-Chef Mario Pescante, der sich erst in diesem Sommer freiwillig als IOC-Vize zurückzog.

Auch Funktionäre im Visier

Die römische Antidopinggesetzgebung nimmt folgerichtig auch Funktionäre ins Visier. Bestraft wird schon, wer „in irgendeiner Weise“ zum Doping „ermutigt“. Anders als der Prüfbericht der Bundesregierung liefert der Italien-Report reichlich Fakten zum Dopingmarkt: Mehr als 218.000 Italiener konsumieren regelmäßig Dopingmittel (ohne Cannabis und Kokain), sie geben dafür geschätzte 425 Millionen Euro jährlich aus. Besonders gebräuchlich sind Anabolika. Zwischen 1999 und 2009 beschlagnahmten spezialisierte Carabinieri-Einheiten 74,5 Millionen Tagesdosen. Deutlich geringer war die einkassierte Menge an Peptidhormonen, Wachstumshormonen und Epo. Paoli und Donati betonen aber, dass „diese in Sprint- und Ausdauerdisziplinen eher benutzt werden als im Bodybuilding“. Also auch im Spitzensport.

„Anhand der Dopingtests könnte man schlussfolgern, dass ein Dopingproblem in Italien nicht existiert“, heißt es im Report, der dann eindrucksvoll das Gegenteil belegt. In Bologna, Florenz, Ferrara oder Rom haben Carabinieri und Staatsanwälte – übrigens nicht weisungsgebunden gegenüber den Justizministern – knapp 200 Elite-Athleten als Doper verdächtigt, die nie positiv getestet wurden. Für den Zeitraum zwischen 2006 und 2009 liegt die Zahl der wegen Dopingdelikten Verurteilten vor: 430 wegen Dopinghandels, dazu weitere 253 Athleten und deren Betreuer, die Doping in irgendeiner Weise befördert, Substanzen verabreicht oder selbst gedopt haben. Sie wären in Deutschland zum größeren Teil verschont geblieben. Dass es nicht noch mehr sind, führen Paoli und Donati auf überlastete Gerichte zurück, die in Italien nicht nur Dopingverfahren der Verjährung anheimfallen lassen. Auch sei die Kooperation mit den Sportfunktionären „weit entfernt vom Optimum“; der Bericht zitiert Beschwerden der Ermittler und Staatsanwälte, die im Coni und in den Verbänden „klar einen Mangel an Bekenntnis zum Antidopingkampf dokumentiere“.

Fallbeispiel Juve

Der Umgang mit dem Fall Juventus Turin ist exemplarisch. Beim Fußballklub wurde in den 90ern gedopt. Antonio Giraudo, damals Juve-Manager, und Riccardo Agricola, damals Teamarzt, kamen wegen Sportbetrugs vor Gericht. Giraudo wurde freigesprochen, der erst zu einer Haftstrafe verurteilte Agricola ging später in der Berufung straffrei aus. Begründung: Was er getan hatte, wäre erst von 2000 an – dank des neuen Antidopinggesetzes – strafbar gewesen. Und Italiens Fußballverband? Den interessierten weder die im Klub beschlagnahmten Drogen – laut Staatsanwalt Raffaele Guariniello „ausreichend, um eine ganze Stadt zu versorgen“ –, noch die offenbar gewordenen Praktiken der Spieler.

Trotz Schwächen in der Umsetzung loben Paoli und Donati die italienische Gesetzgebung als „Nemesis des Sports“. Sie führen dafür auch eine CAS-Statistik an, die der deutsche Richter Ulrich Haas beisteuerte. 90 Prozent aller Urteile, mit denen der Sportgerichtshof dopingverstrickte Trainer und Betreuer aus dem Verkehr zieht, basieren auf Beweisen, die staatliche Ermittlungen in Italien ans Licht bringen. Der Prozentsatz könnte sich weiter erhöhen, wenn die Akten aus Padua demnächst geöffnet werden.

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