Wegen des Abbrennens bengalischer Feuer beim Auftaktspringen der Vierschanzentournee in Oberstdorf droht zwei Männern ein juristisches Nachspiel. „Es wurde ein Strafverfahren gegen beide wegen des Verdachts eines Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet“, sagte Friedrich Hummel, Dienststellenleiter der Polizei Oberstdorf, der Sport Bild Plus. Das bayerische Landeskriminalamt untersuche, ob es sich um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik handele.
Die beiden Männer waren am 30. Dezember während des Springens aus dem Stadion geworfen worden. Die Staatsanwaltschaft Kempten prüft derzeit, ob möglicherweise sogar ein Körperverletzungsdelikt vorliegt und ein zweites Strafverfahren eingeleitet werden muss. „Die beiden Männer zündeten das Bengalo in der Tribüne, wo die Menschen ganz nah beieinanderstehen. Das ist nicht ungefährlich“, erklärte Hummel.
Alfons Schranz, Präsident des Tournee-Organisationskomitees und des Springens in Innsbruck, kündigte an, in Zukunft härter gegen Bengalos vorgehen zu wollen. „Wir werden noch mehr Augenmerk darauflegen, diese Pyrotechnik aus den Stadien herauszuhalten“, erklärte Schranz. (dpa)

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