Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den FDP-Politiker Leif Blum führen zu einem politischen Präzedenzfall: Was passiert, wenn der Vorsitzende eines parlamentarischen Kontrollgremiums der Befangenheit überführt wird, nachdem große Teile der Zeugenbefragungen abgeschlossen sind?
Untersuchungsverfahren haben in der Demokratie eine wichtige Aufgabe: Das Parlament soll unabhängig Missstände überprüfen und die Regierung kontrollieren. Untersuchungsausschüsse haben weitreichende Rechte, können Akten von Gerichten und Behörden verlangen und Zeugen vernehmen. Für die Beweiserhebung gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung: Der Vorsitzende ist einem Richter ähnlich. Befangenheit besteht, wenn berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters aufkommen. Schon der Anschein für die Besorgnis der Befangenheit genügt.
Das ist bei Leif Blum gegeben: Er sollte Missstände in der Steuerfahndung Frankfurt aufklären – nun ermittelt die Steuerfahndung wegen des Verdachts der Beihilfe zu Steuerhinterziehung gegen ihn selbst. Einen gravierenderen Fall von Befangenheit wird man in der Geschichte parlamentarischer Ausschüsse lange suchen müssen.
Die Befangenheit eines Richters hat im Strafprozess aber immer zur Folge, dass eine Hauptverhandlung abgebrochen und neu begonnen werden muss. Gleiches muss für den Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnder-Affäre gelten: Alle Sitzungen unter Blums Vorsitz sind ungültig.
Blum hat die Untersuchung zu einem Tribunal gegen die Betroffenen gemacht und war dabei tief verstrickt in eigene Interessenkonflikte. Die Landtags-Parlamentarier sollten das wichtige demokratische Mittel der parlamentarischen Untersuchung gegen Scharlatane wie Blum verteidigen. Sie sollten beschließen, die Untersuchung noch einmal juristisch korrekt von vorne zu beginnen – weil die Bürger ein Recht auf eine saubere Aufklärung haben und weil die Sache es wert ist.